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Donnerstag, 09.09.2010

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Soziales aktuell:

Kindergartenangelegenheiten

Die gesellschaftliche Lebensweise hat sich in den letzten Jahren tiefgreifend gewandelt. Die Zahl der allein erziehenden Mütter und Väter ist stark gestiegen. Gleichzeitig gehen immer mehr Frauen mit Kindern auch einer Erwerbstätigkeit nach. Daher ist der Bedarf an Betreuungsangeboten für Kinder im Baby-, Kindergarten- oder Schulalter stetig gewachsen.

Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick verschaffen über die in Geseke verfügbaren Betreuungsmöglichkeiten, über Kindertageseinrichtungen sowie private Eltern-Kind-Initiativen. Zugleich möchten wir Sie über die Höhe der Elternbeiträge informieren.

Zuständigkeiten der Stadtverwaltung:

  • Information über die Aufnahmemodalitäten in den Kindergärten und über die Berechnung und die Höhe der Elternbeiträge,
  • schriftliche Zu-/bzw. Absagen für die Vergabe der Kindergartenplätze für die städtischen Kindergärten Störmede und Ehringhausen in Abstimmung mit dem jeweiligen Kindergartenrat,
  • Festsetzung und Erhebung der Elternbeiträge nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK).

Begriffsbestimmungen:

Tageseinrichtungen für Kinder sind Kindergärten, Horte und Tagesstätten, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten. Im Stadtgebiet von Geseke gibt es insgesamt 10 solcher Einrichtungen. Kindergärten sind Tageseinrichtungen, die Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht besuchen können. Die Betreuungszeiten liegen in der Regel zwischen 7.30-12.30 Uhr und 14.00-16.30 Uhr. Horte sind Tageseinrichtungen für schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Horte an Grundschulen werden als Schulkinderhäuser in der Regel für Kinder der jeweiligen Grundschule geführt. Andere Einrichtungen sind Altersgemischte Gruppen (in nicht-privater Trägerschaft), in denen Kinder im Alter von 4 Monaten bis 3 Jahren zusammen mit Kindern im Kindergartenalter in Tageseinrichtungen betreut werden. Krippen und Krabbelstuben sind Einrichtungen, in denen nur Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren betreut werden; sie dienen in der Regel dem Aufbau von Altersgemischten Gruppen. In Altersgemischten Gruppen können auch Kinder im Kindergartenalter gemeinsam mit Kindern im Hortalter aufgenommen werden.

Kindergärten, Horte und Altersgemischte Gruppen haben neben der Betreuungsaufgabe jeweils einen eigenständigen sozialpädagogischen Erziehungs- und Bildungsauftrag, der im Gesetz definiert ist. Über die Einzelheiten und weitere Unterscheidungsmerkmale der verschiedenen Einrichtungsformen informieren wir Sie gern ausführlich im persönlichen Gespräch.

Private Initiativen (Krabbelgruppen, Spielgruppen) gelten im Sinne des Gesetzes nicht als Kindertageseinrichtung. Gleichwohl erfüllen Sie eine wichtige und wertvolle Aufgabe im Rahmen der bestehenden Betreuungsangebote.

Elternbeiträge:

Für die regelmäßige Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen haben die Eltern Beiträge zu zahlen.

Die Elternbeiträge werden im Bereich des Kreises Soest von den Städten und Gemeinden eingezogen. Sie richten sich nach dem Jahres-Bruttoeinkommen des Vorjahres, von dem die Werbungskosten abgezogen werden. Kindergeld und Erziehungsgeld zählen bei der Berechnung des Jahreseinkommens nicht mit. Sofern sich das Einkommen verschlechtert oder verbessert hat, ist das zu erwartende Einkommen des laufenden Jahres anzugeben.

Hier erhalten Sie Auskünfte zu Elternbeiträgen: Ansprechpartner

Die Elternbeiträge bemessen sich ab 01.08.2008 wie folgt:

 Elternbeitragsstaffel
ab 01.08.2008

Betreuungsumfang

Beitrag für eine Betreuung von
Kindern im Alter über 2 Jahren

Beitrag für eine Betreuung von
Kindern im Alter unter 2 Jahren

bis 15
Stunden
bis 25
Stunden 
bis 35
Stunden
bis 45
Stunden 
bis 15
Stunden 
bis 25
Stunden 
bis 35
Stunden 
bis 45
Stunden 

Jahreseinkommen

nur
Tagespflege 

 KiBiz und Tagespflege

nur
Tagespflege

KiBiz und Tagespflege

bis 15.000 €

0 €

0 € 

0 € 

0 € 

0 € 

0 € 

0 € 

0 € 

15.001 € - 20.000 €

17 €

20 €

24 € 

37 € 

39 € 

45 € 

53 € 

63 € 

20.001 € - 25.000 €

22 €

25 € 

30 € 

47 € 

47 € 

56 € 

66 € 

77 € 

25.001 € - 31.000 € 

30 € 

35 € 

41 € 

65 € 

80 € 

95 € 

111 € 

131 € 

31.001 € - 37.000 € 

36 € 

43 € 

50 € 

79 € 

98 € 

115 € 

136 € 

160 € 

37.001 € - 43.000 € 

51 € 

60 € 

71 € 

112 € 

125 € 

147 € 

173 € 

204 € 

43.001 € - 50.000 € 

57 € 

67 € 

79 € 

125 € 

138 € 

162 € 

191 € 

225 € 

50.001 € - 56.000 € 

81 € 

95 € 

112 € 

177 € 

166 € 

195 € 

229 € 

270 € 

56.001 € - 62.000 € 

90 € 

106 € 

125 € 

196 € 

183 € 

216 € 

254 € 

299 € 

62.001 € - 68.000 € 

118 € 

139 € 

164 € 

258 € 

207 € 

244 € 

287 € 

338 € 

68.001 € - 75.000 € 

126 € 

148 € 

174 €

274 € 

224 € 

263 € 

310 € 

365 € 

über 75.000 € 

133 € 

157 € 

184 € 

290 € 

242 € 

284 € 

334 € 

393 € 


Wird ein entsprechender Bedarf angemeldet, können Schulkinder (Schulkindbetreuung) ebenso wie Kindergartenkinder auch während der Mittagszeit betreut werden (Über-Mittag-Betreuung). Für die Betreuung eines Kindes über Mittag in einer Tageseinrichtung ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Sofern ein Kind in der Tageseinrichtung an der Verpflegung teilnimmt, ist das Essensgeld direkt an die Einrichtung zu zahlen. Innerhalb der Sommerferien sind die Kindergärten für 3 Wochen geschlossen. Die Ferienzeiten werden zwischen den Leiterinnen und Leitern so abgestimmt, dass während der ganzen Sommerferien immer mindestens eine Einrichtung geöffnet hat und somit die Möglichkeit besteht, die Kinder für diese Zeit in eine andere Einrichtung zu bringen. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Sozialverwaltung sowie bei der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Geseke. Wir empfehlen Ihnen auch unsere kostenlose Broschüre "Betreuungsangebote für Kinder im Stadtgebiet Geseke".

Eine Gesamtübersicht über alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Geseke erhalten Sie hier.

Ergänzende private Betreuungsangebote:

Es gibt in Geseke sowie in den Ortsteilen zahlreiche Eltern-Kind-Initiativen in privater Trägerschaft (Krabbelgruppen, Spielgruppen), die sich aufgrund des Engagements vieler Frauen und Männer gegründet haben. Für Eltern besteht in diesen Gruppen die Möglichkeit, Kontakt zu anderen Elternteilen aufzunehmen, sich auszutauschen und in einer Gruppe aktiv zu werden. Den Kindern sollen diese Gruppen dazu verhelfen, andere Kinder kennen zu lernen und erste Gruppenerfahrungen zu sammeln. Die Gruppen nehmen in der Regel nicht mehr als 10 Teilnehmer/innen auf. Die Kinder sind etwa zwischen 5 Monate und 4 Jahre alt. Bitte fragen Sie uns. Wir nennen Ihnen gern die Ansprechpartner.

Andere Formen der Betreuung:

Andere Betreuungsformen, wie z.B. der Babysitterdienst oder die Tagespflege runden die bestehenden Angebote sinnvoll ab. Bei Interesse fragen Sie uns bitte nach diesen Dienstleistungen. Wir informieren Sie gern über die Inhalte und Kontaktpersonen.