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Samstag, 04.02.2012

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Die Geschichte des Archivs und seiner Bestände

Die westfälische Kleinstadt und ehemalige Ackerbürgerstadt Geseke hat heute ca. 20.000 Einwohner. 833 erstmals urkundlich erwähnt, erhielt die Siedlung wahrscheinlich im Jahre 1217 Stadtrecht. Nach einigen Auseinandersetzungen teilten sich der Bischof von Paderborn und der Erzbischof von Köln zeitweise die Herrschaft über die im Grenzgebiet zwischen beiden Herrschaften gelegene Stadt, bis 1294 Geseke durch Vertrag endgültig dem Kölner Territorium zugeschrieben und bis zu dessen Auflösung Teil des kurkölnischen Westfalens wurde. Nach Aufhebung des Kurfürstentums Köln gelangte das Herzogtum Westfalen und damit auch Geseke im September 1802 unter die Herrschaft des Landgrafen von Hessen-Darmstadt (später Großherzogtum) und wurde ab 15. Juli 1816 Teil der neu eingerichteten preußischen Provinz Westfalen. Mit Bildung der Kreise gehörte Geseke zum Kreis Lippstadt. Im Zuge der kommunalen Neuordnung löste man das sie umgebende Amt Störmede auf. Als Ortsteile wurden davon die sieben Gemeinden Störmede, Langeneicke, Ermsinghausen, Ehringhausen, Mönninghausen, Bönninghausen und Eringerfeld mit Geseke zum 1. Januar 1975 zur neuen Stadt Geseke verbunden, die bis heute zum damals ebenfalls neu gebildeten Kreis Soest gehört.

Für das Jahr 1491 wird für Geseke erstmals die Existenz eines Urkundenarchivs belegt, indem von zwei Urkunden gesagt wird, dass sie "auf dem Turm in dem Kasten bei der Stadt Privilegien" liegen. Mit Turm ist wohl der der städtischen Pfarrkirche St. Petri bezeichnet, die sich in unmittelbarer Nähe des alten Rathauses befand. Das Urkundenarchiv muss bereits im 16. Jahrhundert in das Rathaus überführt worden sein, wo es durch die Soldaten des in niederländischen Diensten stehenden Grafen Oberstein, der während der Truchsessischen Wirren die Stadt am 1. Januar 1591 besetzte, verwüstet wurde. Weitere Schäden - auch an dem inzwischen bestehenden Aktenarchiv - richtete der die Ratsstube zerstörende große Rathausbrand am 21. März 1695 an. Die ältesten im heute in Stadtarchiv lagernden Urkunden stammen aus dem Archiv des Heilig-Geist-Hospitals, einer Stiftung aus dem Jahre 1374. Die wenigen überlieferten Einzelstücke (ab 1383) sind wohl nur deshalb erhalten geblieben, weil sie vermutlich jahrhundertelang in der Hospitalskapelle gelagert wurden. Die städtischen Lehnsurkunden setzen erst im 18. Jahrhundert ein. Die städtischen Passiv-Obligationen, die ja erst nach Bezahlung der Schulden wieder an die Stadt gelangten, beginnen im ausgehenden 16. Jahrhundert. Abschriften älterer Privilegien und einzelne Originalschriftstücke enthält das "Privilegien-, Statuten- und Gedenkbuch" des kaiserlichen Notars und Gografen zu Salzkotten, Mathias von Engers, der diese in einer Privatarbeit während mehrerer Jahre zusammenstellte und 1697 dem Rat widmete.

Das Aktenarchiv, das durch die Brandkatastrophe von 1695 ebenfalls schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde, enthielt den Verwaltungsschriftwechsel des Rates und die Amtsbücher. Es wurde wohl stets in der Nähe der Kanzlei aufbewahrt. Abgesehen von den Rats- und Stadtgerichtsprotokollen, die mit dem Jahre 1597 einsetzen, liegt daher das Schwergewicht des älteren Aktenschriftgutes auf dem des 18. Jahrhunderts. Die Ratsprotokolle entgingen wohl nur deshalb der Vernichtung, weil sie sich möglicherweise zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung des den laufenden Schriftwechsel bearbeitenden städtischen Beamten befanden.

1810 wurde die Magistratsverfassung in Geseke aufgehoben; Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung gingen an das schon 1807 begründete Justizamt über, das bereits Gerichtsbarkeit und Polizeiverwaltung der Gemeinden des bisherigen Gogerichtsbezirkes Geseke besaß. 1817 wurde das Justizamt auf seine gerichtlichen Funktionen beschränkt. Seine Verwaltungsbefugnisse gingen 1819 auf den neuen Schultheißendistrikt Geseke über, der 1824 die Bezeichnung Bürgermeisterei Geseke erhielt und 1841 bzw. 1843 in das zum 31. Dezember 1975 aufgelöste Amt Störmede umgewandelt wurde. Als die Gemeinde Geseke 1837 mit Annahme der revidierten Städteordnung von 1831 wieder Stadtrechte erlangte und gleichzeitig aus dem Bürgermeistereiverband ausschied, blieb das Gros der Bürgermeistereiakten bei der Stadt Geseke. Daher befinden sich im heutigen Stadtarchiv auch 1. die Akten des Justizamtes betreffend die Gemeinde Geseke (1810 - 1817), die des Schultheißendistriktes bzw. der Bürgermeisterei betreffend die Verwaltung der Gemeinde Geseke (bis 1837) sowie 2. die Akten des Justizamtes, dann des Schultheißendistriktes bzw. der Bürgermeisterei betreffend die Verwaltung der Gemeinden des Amtes Störmede aus den Jahren 1807 bis 1837. Hinzu kamen die Verwaltungsunterlagen des ehemaligen Amtes Störmede und seiner Gemeinden, die jedoch erst in den achtziger Jahren weitgehend ungeordnet in das neu eingerichtete Stadtarchiv überführt wurden.

Neben dem aus der Verwaltungs- und Gerichtstätigkeit des Rates bzw. des Magistrates erwachsenen eigentlichen städtischen Archivgut enthielt das Archiv zum Zeitpunkt seiner ersten von dem Landesarchivrat Dr. Wolfgang Leesch, Münster, nach damaligen archivfachlichen Gesichtspunkten vollzogenen Ordnung der Bestände in den Jahren 1954/55 auch noch eine Reihe von Sonderarchiven und Archivteilen: Die Archive der Geseker Bauerschaften und Hudegenossenschaften, das Archiv des Schneideramtes, der älteste Teil des Schützenarchivs der heutigen St. Sebastianus-Schützenbruderschaft, das Archiv des Geseker Zweiges der aus Westernkotten stammenden Erbsälzerfamilie Bredenoll u.a.. Hinzu kamen die Akten des städtischen Elektrizitätswerkes, des städtischen Wasserwerkes, der Freiwilligen Feuerwehr und der nur kurzzeitig bestehenden geselligen Geseker Honoratiorenvereinigung "Bürgerverein".

Archive landesherrlicher Behörden: Im Jahre 1286 wird erstmalig ein Gograf mit Sitz in Geseke erwähnt. Der landesherrliche Gogerichtsbezirk erfuhr seine endgültige räumliche Abgrenzung, die 1807 auf das Justizamt überging und mit kleineren Veränderungen im Amt Störmede fortbestand, durch den Rezeß von 1577 des Erzbischofs Salentin von Köln mit den Herrn von Hörde zu Störmede. Das Gogericht in Geseke besaß teilweise eine höhere, teilweise eine niedrigere Gerichtsbarkeit gegenüber dem Stadtgericht. Nach diversen Kompetenzstreitigkeiten zwischen den konkurrierenden Gerichtsbarkeiten, regelte ein kurfürstlicher Rezess im Jahre 1663 auch deren gegenseitige Jurisdiktionsabgrenzung. Den wichtigsten Teil des erhaltenen Gogerichtsarchivbestandes bilden dessen für den Zeitraum 1668 bis 1749 (Bruchstücke für 1752 und 1764) erhaltene Protokollbücher. Die Aufgaben des Gogerichts gingen, wie bereits erwähnt 1807, also zur Zeit der hessischen Landesherrschaft, auf das Justizamt über, das, wie ebenfalls schon erwähnt, in preußischer Zeit 1817 auf seine Justizfunktion beschränkt wurde. 1839 wurde das Justizamt in eine ständige Gerichtskommission des neuen Land- und Stadtgerichts in Erwitte und 1849 in eine Kreisgerichtskommission des Kreisgerichts Lippstadt umgewandelt, aus dem 1879 das bis zum 31.12.1978 bestehende Geseker Amtsgericht erwuchs. Aus dem Archiv des Justizamtes haben sich außer Gerichtsakten und Amtsbüchern der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch Akten der Polizeiverwaltung erhalten. Mit Einrichtung des ersten hauptamtlich besetzten Stadtarchivs in den neunzehnhundertachtziger Jahren gelangten auch einzelne Akten (Umfang 30 Archivkartons) des Amtsgerichtes in das Stadtarchiv, die vermutlich zum Zeitpunkt der 1954/55 erfolgten Ordnungsarbeiten sich noch in Privathand befanden und später an die Stadt übergeben wurden. Diese Akten, die sich zwischen ungeordneten städtischen Akten befanden und beim letzten Archivumzug (1998/99) wiederaufgefunden wurden, konnten aber erst grob gesichtet werden.

Die landesherrliche Polizeideputation wurde 1804 in Geseke - wie in anderen hessischen Städten auch - eingeführt. Sie stand unter Leitung eines hessischen Subalternoffiziers. Ihr gehörten aber auch von Amts wegen der Geseker Bürgermeister und der landesherrliche Richter an. Eine weitere landesherrliche Behörde stellte die 1809 gegründete Steuerperäquatur da. Zu den Aufgaben dieser für den Justizamtsbezirk zuständige Finanzbehörde gehörte die Aufstellung von Steuerlisten und Fortschreibung der Steuerkataster zum Zwecke der Steuerveranlagung sowie die Beschaffung von Unterlagen für die Steuerrezeptoren. Aus der Tätigkeit dieser Behörde haben sich zahlreiche Steuerlisten für Geseke und die umliegenden Ortschaften erhalten.

Die Bemühungen, das Archiv der Stadt Geseke sinnvoll zu ordnen, reichen bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts zurück und wurden zunächst auf Anforderung der Regierung in Arnsberg zu amtlichen Zwecken und später auch seitens historisch interessierter Laien in Geseke letztlich erfolglos unternommen. Die grundlegenden Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten von Wolfgang Leesch 1954/55 betrafen nur das Geseker Altarchiv bis ca. 1930. Regelungen, wie mit dem anfallenden älteren Registraturgut zu verfahren sei, wurden nicht getroffen. Immerhin entstand so ein Findbuch, das zwar von geringer Verzeichnungstiefe ist, aber heute noch benutzt wird. Nach den Ordnungsarbeiten verblieb das Altarchiv jedoch im Keller des Rathauses, wo es sowohl was die Zugänglichkeit und Betreuung als auch die Räumlichkeiten anbelangt, in jeder Hinsicht unzulänglich untergebracht war. Dies führte dazu, dass ein Teil des bereits verzeichneten Archivgutes, dem Archiv wohl unwiederbringlich verloren ging. So fehlt heute unter anderem der gesamte "Judenangelegenheiten" betitelte städtische (Teil-)Bestand für die Jahre 1697 bis 1814.

Während das Archivgut der Stadt Geseke zumindest eine gewisse Fürsorge erfuhr, ist die Geschichte des Archiv- bzw. Registraturgutes des Amtes Störmede noch weitgehend unbekannt. Sicher ist jedoch, dass es nie eine archivfachlichen Ansprüchen genügende Ordnung erfuhr. Mit Einführung der 1841 beschlossenen preußischen Landgemeindeordnung wurde im Jahre 1843 das Amt Störmede mit Sitz im Ort Störmede gegründet. Dem Ort gehörten zunächst sechs selbständige Gemeinden an: Störmede, Langeneicke, Ermsinghausen, Ehringhausen, Mönninghausen und Bönninghausen. Zwei Jahre später, bei der Neuordnung des Kreises Lippstadt, stießen das Kirchspiel Esbeck mit den Dörfern Esbeck, Rixbeck und Dedinghausen sowie Böckenförde, das zuvor zum Amt Erwitte gehörte, dazu. Schließlich wurde noch 1904 der gemeindefreie Gutsbezirk Eringerfeld vom Amt Rüthen dem Amt Störmede eingegliedert. Somit umfasste das Amt Störmede elf Gemeinden. 1935 wurde der Amtssitz nach Ehringhausen verlegt, das Amtsgebäude (in den neunziger Jahren des 20. Jhs. abgerissen) 1936 errichtet. Während der letzten Jahre des zweiten Weltkrieges wurde das Amt Störmede von der Stadt Geseke mitverwaltet. Obwohl mit der Kommunalen Neugliederung das Amt Störmede am 31.12.1974 zu bestehen aufhörte, lagerten ein Gutteil seines Archiv- bzw. Altregistraturbestandes noch lange im Verwaltungsgebäude in Ehringhausen. Die erhaltenen Akten des Amtes Störmede und seiner Gemeinden reichen bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Für den offensichtlich damals im Keller untergebrachten Teil dieser Akten und Amtsbücher gibt es zwei gleich nach Betreff (Schlagworten) strukturierte Registraturverzeichnisse, eines für die als "uralte Aktei im Keller (rote Beschriftung)" und eines für die als "alte Aktei im Keller (schwarze Beschriftung)" bezeichnete Registraturschicht (reicht zeitlich bis ca. Ende vierziger Jahre des 20. Jhs.). Diese sehr groben Verzeichnisse - es werden noch nicht einmal die Laufzeiten der Akten angegeben - erschließen, wenn auch mehr schlecht als recht, vielleicht 1/3 des erhaltenen Bestandes des Amtes Störmede. Während diese vorgeordneten Bestandsteile noch eine relativ regelmäßige Struktur aufweisen, gewinnt man für den Rest den Eindruck, dass die bezüglich ihres dokumentarischen Wertes eigentlich interessanten Sachakten weggeworfen wurden, während die erhaltenen Unterlagen - hauptsächlich aus der Finanzverwaltung - bevorzugt aus Belegen zur Jahresrechnung bestehen.

Nach intensiven Bemühungen verschiedener Stellen - Westfälisches Archivamt Münster, Verein für Heimatkunde Geseke und Stadtverwaltung Geseke - konnte zum 1. Oktober 1983 eine hauptamtliche Archivleiterin, Frau Monika Weissenfels, später verheiratete Ortmanns, eingestellt werden. Das Archivgut der Stadt Geseke wurde ebenso wie das des ehemaligen Amtes Störmede in den restaurierten Räumlichkeiten des so genannten Böddeker Hofes, einem wohl in den Jahren 1509/10 erbauten westfälischen Steinwerk, untergebracht werden. Dieses damals von seiner Raumkapazität als ausreichend angesehene Gebäude wurde am 9. Dezember 1984 für die Öffentlichkeit im Rahmen eines Tages der offenen Tür geöffnet. Auf einer Stellfläche von ca. 165 qm, verteilt auf drei Etagen, wurden in den kommenden Jahren neben dem bereits charakterisierten Altbestand der Stadt Geseke und dem des Amtes Störmede nun auch die in den Kellern und Dachböden der Geseker Verwaltung und dem ehemaligen Amtshaus lagernden zusätzlichen ungeordneten Altakten untergebracht. Der Verein für Heimatkunde Geseke e.V., der von Anfang an mit eine treibende Kraft bei der Einrichtung des Archivs gewesen ist, schloss mit der Stadt Geseke am 16. Dezember 1985 einen Vertrag, mit dem er sein umfangreiches Vereinsarchiv als Dauerleihgabe im Stadtarchiv deponierte. Dieses Vereinsarchiv beinhaltet außer dem Schriftwechsel des Vereins - also dem eigentlichen Vereinsarchiv -, eine umfangreiche heimatgeschichtliche Bibliothek (mit Sonderbestand seit 16. Jh.) und Sammlungsgut, das mit einzelnen Stücken ebenfalls bis in das 16. Jahrhundert zurück reicht. Zur gleichen Zeit wurde das bis dahin beim Vereinsarchiv im Geseker Hellwegmuseum untergebrachte Archiv der St. Sebastianusschützenbruderschaft (ab 19. Jh.) ebenfalls als Dauerleihgabe an das Stadtarchiv übergeben. Des Weiteren deponierte der Männergesangverein Sängertreu sein Archiv im Stadtarchiv. Nach einer viermonatigen Vakanz erhielt das Stadtarchiv am 1. April 1992 mit Frau Evelyn Richter eine neue Leitung. Seitdem wurde als weiteres großes Depositum die einzige noch vollständig erhaltene Reihe der Geseker Zeitung von 1892 bis 1972 von der Geseker Verlegerfamilie Flamm dem Archiv mit der Auflage übergeben, die Originalbände restaurieren und auf Mikrofiches verfilmen zu lassen, und nur die verfilmte Fassung zugänglich zu machen. (Die Stadtverwaltung selbst lässt die laufend erscheinende Geseker Zeitung, die seit 1973 identisch mit dem Lippstädter "Der Patriot" ist, binden und im Stadtarchiv lagern, so dass - abgesehen von einem Einzelband des Jahres 1936 - seit 1951 die Reihe der Geseker Zeitung bis heute fortgeführt wird.) Neben diesen Beständen und weiteren kleineren Deposita, gehört heute zum Bestand des Stadtarchivs eine laufend ergänzte Archivbibliothek (Präsenzbibliothek), die Teile der ehemaligen Verwaltungsbibliothek mit Gesetzes- und Druckschriftensammlung sowie Veröffentlichungen zur Lokal- und Landesgeschichte umfasst, eine so genannte zeitgeschichtliche Dokumentation, eine Zeitungs- und Zeitschriftensammlung sowie eine Zeitungsausschnittsammlung. Natürlich werden auch Fotos, Pläne, Totenzettel und die anderen zu einer möglichst breit angelegten lokalgeschichtlichen Dokumentation benötigten Unterlagen gesammelt.

Da die Raumkapazität im Böddeker Hof schon bald erschöpft war, erfolgte in der zweiten Jahreshälfte 1998 der Umzug des Stadtarchivs in sein derzeitiges Domizil, der obersten Etage der ehemaligen Realschule, über der heutigen Dr.-Adenauer-Grundschule, Ostmauer 2. Am 13. Januar 1999 konnte das Stadtarchiv wieder für den Benutzerverkehr geöffnet werden.

Seit 1989 obliegt dem Stadtarchiv auch die Betreuung des damals eingerichteten Zwischenarchivs, von dessen derzeit vier Magazinräumen sich drei im Keller des so genannten Alten Rathauses und einer im Keller der Dr.-Adenauer-Grundschule befinden (s.u.).

Trägerschaft, organisatorische Zuordnung, Zuständigkeit und Hauptaufgabe, organisatorischer Aufbau und Personalstruktur
Das Stadtarchiv Geseke ist als Kommunalarchiv ein öffentliches Archiv im Land Nordrhein-Westfalen. Als solches gelten für es u.a. der Artikel 18 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung, der die Kommunen zum Schutz des Kulturgutes verpflichtet und die Bestimmungen des nordrhein-westfälischen Archivgesetzes vom 16. Mai 1989.

Träger des Archivs ist die Stadt Geseke. Die Stadtverwaltung ist ja eine Einheitsbehörde, daher ist das Archiv wie alle Ämter oder Fachbereiche Teil dieser einzigen Verwaltung. Die Stadt Geseke hat im Zuge der kommunalen Verwaltungsreform ihre Ämter aufgelöst und zu einem sehr frühen Zeitpunkt die Doppelspitze von Bürgermeister und Stadtdirektor abgeschafft. An der Spitze der Verwaltung steht nun der hauptamtliche Bürgermeister, darunter der erste Beigeordnete (und Kämmerer) der Stadt, worunter sich wiederum vier Fachbereiche und darunter die Abteilungen befinden. Das Stadtarchiv, das früher dem Hauptamt zugeordnet war, ist heute Abteilung 3 des Fachbereichs II, befindet sich nach dieser Gliederung also auf gleicher Ebene wie das frühere Schul-, Sport- und Kulturamt, heute als Abteilung 4 bezeichnet. Da die Leitung des Fachbereichs II personell dieselbe ist wie die des vormaligen Hauptamtes und die mit der Kommunalen Verwaltungsreform und dem Neuen Steuerungsmodell verbundene Budgetierung bis jetzt keine Anwendung auf das Stadtarchiv gefunden hat, auch die Aufgabengliederung der Fachbereiche zumindest in Bezug auf die Abteilung II weitgehend der der alten Ämtergliederung entspricht, hat die Reform bis jetzt keine wesentlichen Auswirkungen auf die Einrichtung Stadtarchiv gehabt. Der gültige Aufgabengliederungsplan der Stadt benennt für die "Aufgabengruppe 47 - Stadtarchiv" folgende Aufgaben: "Übernahme, Verwaltung und Pflege archivwürdiger Informationsträger (Archivalien); Sammlung von Dokumenten zur Stadtgeschichte; Führen der Stadtchronik; Erforschung der Stadtgeschichte; Informationsdienste zur Stadtgeschichte; Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Gruppen des kulturellen, wissenschaftlichen, sozialen und schulischen Lebens; Mitwirkung in Angelegenheiten der Aktenordnung einschl. Aktenverwaltung; Archivbibliothek." Obwohl das Archiv verwaltungsmäßig unselbständig ist, hat das in nunmehr fast acht Jahren gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen allen Teilen der Verwaltung und der Archivleitung zu deren weitgehender fachlichen Selbständigkeit geführt.

Das Stadtarchiv ist planmäßig nur mit einer hauptamtlichen Vollzeit-Arbeitskraft in Angestelltenverhältnis, der Leiterin des Archivs, besetzt. Sie ist auf einer Ebene eingruppiert, die der des gehobenen Dienstes entspricht. In Anbetracht der Größe und Finanzstärke der Stadt Geseke kann sicherlich von einer guten Personalstärke gesprochen werden. Angesichts des Verzeichnungsrückstandes und der Fülle der tatsächlich zu bewältigenden Aufgaben, muss jedoch von einer Unterbesetzung ausgegangen werden. Dieser Umstand wurde und wird von der Stadtverwaltung auch so anerkannt. So wurden seit dem Bestehen des Archivs bereits vier Personen im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen als Hilfskräfte ohne archivarische Vorbildung für unterschiedliche Zeitspannen eingestellt. Sie stellten sicherlich eine notwendige Hilfe dar, konnten jedoch zu keinem Zeitpunkt zu einer gänzlichen Behebung des Verzeichnungsrückstandes beitragen. In jüngster Zeit konnten im Archiv auch gelegentlich im Rahmen des Programms Arbeit statt Sozialhilfe Sozialhilfeempfänger sowie Schulpraktikanten für einfache Arbeiten kurzzeitig eingesetzt werden. Für größere Aktentransporte wird die Hilfe des Bauhofes in Anspruch genommen, wofür ein eigener Etatposten vorgesehen ist. Dennoch kann man das Stadtarchiv Geseke im wesentlichen als ein "Ein-Frau-Archiv" charakterisieren.

Während bei der Einrichtung des Stadtarchivs 1983 die Unterbringung und Betreuung vorhandener Archivbestände im Vordergrund standen, wiewohl auch schon an die Fürsorge für nichtamtliches Archivgut durch Übernahme von Privatarchiven bzw. archivwürdigen lokalgeschichtlich wichtigen Dokumentationsgutes aus Privathand gesorgt wurde, erfüllt das Stadtarchiv erst seit 1989 mit der Einrichtung des unter der Verwaltung des Archivs stehenden Zwischenarchivs die ganze Bandbreite der Aufgaben eines modernen Kommunalarchivs dieser Größe.

Archivische Hauptaufgabe des Stadtarchivs Geseke ist natürlich die Übernahme, Bewertung, Bewahrung und Erschließung des Schriftgutes der Verwaltung, eingeschlossen Pläne, Filme, Bilddokumente u.a. Laut Gesetz sind ja alle Teile der Verwaltung verpflichtet, ihr Schriftgut vor der Vernichtung dem Archiv zur Übernahme anzubieten, was sich auch auf solches bezieht, das nach bestimmten anderen Rechtsvorschriften einer Vernichtungs- bzw. Löschungspflicht unterliegen würde. Ob letzteres tatsächlich immer angeboten werden, entzieht sich zwar letztlich der Kontrolle des Archivs, hoffnungsfroh stimmt jedoch die Tatsache, dass z.B. die alte Einwohnermeldekartei, die in den siebziger Jahren mikroverfilmt wurde, als Papierkartei an das Stadtarchiv abgegeben wurde und heute unter Achtung der entsprechenden Gesetzesvorschriften seitens der abgebenden Stelle sowie für archivische Zwecke genutzt werden kann.

Als ein gewisser Schutz vor unkontrollierter Vernichtung archivwürdiger Unterlagen hat sich auch das 1989 eingerichtete Zwischenarchiv bewährt. Für die Akzeptanz dieser Einrichtung durch die Verwaltungsmitarbeiter waren mehrere Faktoren maßgeblich. Schon die erste Leiterin des Stadtarchivs hat darauf bestanden, dass mit den Akten auch zugleich eine Liste der abgegeben Akten beigefügt wird, von der nach nach Bearbeitung und Aufstellung der Akten im Magazin eine Exemplar mit der jeweiligen Standnummer der Akte an die Abteilung oder den Fachbereich zurückgegeben wurde. Diese Listen werden seit 1992 mittels des EDV-Archivprogrammes "AUGIAS-Zwischenarchiv" weitergeführt, so dass innerhalb von wenigen Augenblicken der Standort einer gesuchten Akte gefunden wird und meist innerhalb von drei oder vier Stunden nach der Anfrage dem jeweiligen Sachbearbeiter vorliegt. Zugang zum Zwischenarchiv haben nur die Archivleiterin und, im Falle von Urlaub oder Krankheit, eine bestimmte Kollegin aus der Hauptverwaltung, der zu diesem Zweck die Schlüssel ausgehändigt werden. In letzterem Falle sucht sich die anfordernde Stelle die Standnummer aus den bei ihr lagernden Listen selbst heraus. Die Verwaltungsmitarbeiter wissen also immer, wo sich eine Akte befindet, und dass sie sie bei Bedarf sehr schnell zurückerhalten können. Bedingt durch einen Umbau der Hauptverwaltung wurden die in den Mitarbeiterzimmern und im Keller vorhandenen Aktenstellflächen verringert. Schon aus Platzmangel werden jetzt die Akten relativ zügig abgegeben (manchmal sogar zügiger, als die Aufarbeitung durch das Archiv es zulässt). Durch das Zwischenarchiv werden also sowohl das Bedürfnis der Verwaltung nach geordneter Aufbewahrung des nicht mehr aktuell im Zuge des Verwaltungshandelns benötigten, aber noch einer gesetzlichen oder empfohlenen Aufbewahrungsfrist unterliegenden Schriftgutes, als auch dem des Archivs nach einer kontinuierlichen Überlieferung des aus rechtlichen Gründen oder wegen seines historischen Dokumentationswertes archivwürdigen Schriftgutes Rechung getragen. Wie dies künftig zu handhaben sein wird, wenn immer mehr Dokumente in digitalisierter Form vorliegen werden, ist noch in keiner Weise geklärt. Hier muss abgewartet werden, welche Empfehlungen nach Abschluss der innerarchivarischen Diskussion aus dem Archivkollegenkreis ausgesprochen werden. Kassation von nicht archivwürdigen Zwischenarchivgutes wurde gelegentlich schon durchgeführt, eine Übernahme archivwürdigen Schriftgutes aus dem Zwischenarchiv in das historische Archiv jedoch noch nicht, teils wegen der noch laufenden Liegefrist, teils weil sich erst seit dem letzten Archivumzug überhaupt die räumliche Möglichkeit dazu bietet.

Die Übernahme des Schriftgutes des unlängst gegründeten kommunalen Eigenbetriebes (hier: Kanalbaugesellschaft) wird in den nächsten Jahren noch zu thematisieren sein. Hier ist beabsichtigt, mit den zuständigen Stellen zu einer entsprechenden Regelung zu gelangen.

Neben der Übernahme amtlichen Schriftgutes bemüht sich das Archiv auch historisch wertvolles Dokumentationsgut aus privater Hand, sei es als Dauerleihgabe, sei es als Schenkung oder in seltenen Fällen durch Ankauf zu erwerben. Dieses Bemühen teilt sich das Archiv mit dem Verein für Heimatkunde Geseke e.V., der zwar in einer Hinsicht eine gewisse Konkurrenz bei der Erlangung dieser Unterlagen darstellt, andererseits durch seine Größe, sein Alter und seine personelle Zusammensetzung auch an solches Dokumentationsgut gelangen kann, das sonst der Vernichtung anheimfallen würde. Da der Verein jedoch sein Archiv im Stadtarchiv deponiert hat und die dort lagernden Bestände ergänzt, scheint (hoffentlich) sichergestellt, dass auch die in das Eigentum des Vereins übergegangenen Archivalien nach einer gewissen Zeit der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, das die Archivleitung im Verein die Funktion eines Beiratsmitgliedes hat. Die Zusammenarbeit mit diesem Verein, aber auch mit anderen Vereinen der Stadt, wurde bereits bei der Stellenausschreibung als eine der wichtigen Aufgaben der Archivleitung festgelegt.

Benutzergruppen und Schwerpunkte von Anfragen
Einen sehr großen Raum nimmt die Betreuung und Beratung interner und externer Benutzer, die Beantwortung schriftlicher und telefonischer Anfragen ein. Der wissenschaftlich geschulte Benutzer bildet die Ausnahme, ortsgeschichtlich interessierte Laien die Mehrheit, wobei der Anteil der Familienforscher möglicherweise geringer ist, als in anderen vergleichbaren Kommunalarchiven, denn Familienforscher, die am Beginn ihrer Forschungstätigkeit stehen, werden zunächst auf die im Erzbischöflichen Diözesanarchiv Paderborn lagernden Kirchenbücher der Geseker Kirchen verwiesen. Durchschnittlich 300 bis 400 Benutzungen, in Jahr 1999 sogar über 580 (wegen einer Ausstellung zur Wiedereröffnung des Archivs), die schriftlichen und telefonischen Anfragen externer Benutzer nicht gezählt, bei vier Öffnungstagen in der Woche stellen eine nicht geringe Arbeitsbelastung dar, dokumentieren aber auch den Grad der Akzeptanz des Archivs in der Öffentlichkeit. Telefonische Anfragen aus der Verwaltung gelten als Benutzung, denn sie sind mit einem teilweise über mehrere Tage (= 1 Benutzung) dauernden Recherche- und Ausarbeitungsaufwand verbunden und die Kollegen aus der Hauptverwaltung können in der Regel während ihrer Arbeitszeit das Archiv nicht selbst aufsuchen. Die Aufträge und Anfragen der Verwaltung bilden je nach Jahr zwischen einem Fünftel und einem Sechstel der Benutzungen. Durch die angestrebte und geförderte Zusammenarbeit mit den verschiedenen Schulen der Stadt stellen die Schüler, sei es im Kursverband, sei es als Zweier- und Dreiergruppen im Rahmen von Projekttagen die größte Benutzergruppe dar. Hinzu kommt, dass die Teilnehmer am Schülerwettbewerb zur Geschichte um den Preis des Bundespräsidenten, der von der Körberstiftung getragen wird, seit wenigstens 1993 intensiv auch durch das Archiv (bei einer Gruppe war die Archivarin selbst Tutorin) unterstützt werden. Doch auch mit der Körberstiftung selbst gibt es eine gewisse Kooperation. Ein sich deutlich abhebender Schwerpunkt von Anfragen konnte bis jetzt nicht festgestellt werden. Die Bandbreite der Anfragen bewegt sich nicht ausschließlich in heimatgeschichtlichem Bereich, sondern umfasst durchaus auch rechtliche Fragen (Schadstoffablagerungen im Boden, Gewässerfragen, Nachweise betreffend Tätigkeiten als Zivil- bzw. Zwangsarbeiter während des Zweiten Weltkrieges usw.). Gelegentlich bitten Sachbearbeiter der Verwaltung um Hilfe beim Lesen handschriftlicher Unterlagen.
Veröffentlichungen
Das Stadtarchiv veröffentlicht in den Geseker Heimatblättern jährlich einen Tätigkeitsbericht (der erstaunlicherweise von der Geseker Bevölkerung auch gelesen wird). Darüber hinaus konnten in den letzten Jahren kleine heimatgeschichtliche Aufsätze in den Geseker Heimatblättern, im Jahrbuch Westfalen und im Heimatkalender des Kreises Soest veröffentlich werden. Hinzu kommt die Zuarbeit für sachthematische Inventare oder andere Veröffentlichungen des Westfälischen Wirtschaftsarchivs bzw. des Westfälischen Archivamtes. Für eigenständige wissenschaftliche Veröffentlichungen bleibt im Rahmen des Alltagsgeschäftes leider keine Zeit, obwohl es an Themen, die es zu bearbeiten lohnen würde, nicht fehlt.

Öffentlichkeitsarbeit
Das Stadtarchiv ist eine im Bewusstsein der Geseker Öffentlichkeit gut verankerte Institution. Dies liegt nicht zuletzt an der seit Jahren intensiv betrieben Öffentlichkeitsarbeit auf verschiedenen Feldern, aber auch an einem überdurchschnittlichen Interesse der Geseker Bürger an ihrer Lokalgeschichte.

Pressearbeit: Die Zusammenarbeit mit der örtlichen Presse gestaltet sich sehr einfach, weil es in Geseke seit 1892 eine Lokalzeitung gibt, die in beinahe jedem Geseker Haushalt gelesen wird, auch wenn die einstmals selbständige "Geseker Zeitung" seit 1973 als Ortsausgabe des Lippstädter "Der Patriot" - aber immer noch mit eigener Lokalseite - erscheint. Diese Zeitung hat in der Kernstadt eine Redaktionsbüro, so das die hiesigen Journalisten persönlich aufgesucht werden können, wenn ein Artikel über das Stadtarchiv erscheinen soll. Als kostenlose Werbeblätter mit lokalgeschichtlichem Redaktionsteil erscheint in Geseke "Die Neue Regionale" - ebenfalls mit einer Lokalredaktion in der Kernstadt, der zum "Patriot"-Verlag (= Laumanns) gehörende "Wochentip" (Redaktionsbüro in Lippstadt) und vierzehntägig der "Geseker Bote", der mit ortsansässigen Freien Mitarbeiten arbeitet. Artikel über das Stadtarchiv, über Neuanschaffungen, besondere Ereignisse oder interessante Besucher des Archivs (z. B. ausländische Besucher oder Schulklassen) erscheinen mindestens alle zwei bis vier Monate in einem oder mehreren Geseker Zeitungen. Da die Geseker Heimatblätter als Beilage zur Geseker Zeitung abgedruckt werden, erreicht der jährliche Tätigkeitsbericht des Stadtarchivs potentiell den gleichen Leserkreis wie die Tageszeitung selbst.

Ausstellungen: Schon mehrfach konnten historische Ausstellungen, teilweise in Kooperation mit der Verwaltung oder dem Geseker Heimatverein gezeigt werden (Geschichte des Geseker Heilig-Geist-Hospitals, Frauenarbeit in Geseke, Nutzungsgeschichte des Verwaltungsgebäudes seit dem 19. Jh., Geseke und ehemaliges Amt Störmede beim Ende des Zweiten Weltkrieges). Mit einer Ausnahme wurden diese Ausstellungen auf Anforderung durch die Verwaltung konzipiert. Sie sollten nicht einzelne Archivalien vorstellen, sondern stellten einen Beitrag zur historischen Bildungsarbeit dar, die ja auch zur Öffentlichkeitsarbeit eines Archivs gehört.

Archivführungen und Vorträge: Auf Anfrage von Geschichtsvereinen, aber auch von Frauen- oder Männergruppen z. B. der evangelischen Kirche oder auch für Familien und Einzelpersonen werden Führungen durch das Archiv ebenso veranstaltet wie Vorträge zum Geseker Archiv oder zu heimatgeschichtlichen Themen - gelegentlich durchaus auch mal in der Feldflur (Schnadgang) - gehalten. Zu diesem Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit sind auch die Führungen von Schulklassen durch das Archiv zu rechnen, die nicht selten dazu führen, das Schüler/innen später als Einzelbenutzer das Archiv aufsuchen oder ihre Familien dazu motivieren.

Internetpräsentation: Seit ca. einem Jahr ist das Stadtarchiv unter der Homepage der Stadtverwaltung www.geseke.de mit einer Unterseite vertreten. Anfragen können vorläufig noch über die E-Mail-Adresse der Stadt an das Archiv gerichtet werden. Für das laufende Jahr ist ein eigener Internetanschluss des Archivs geplant. Findbücher können leider noch nicht auf diesem Wege eingesehen werden.

Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen: Auch dies stellt einen Aspekt der archivischen Öffentlichkeitsarbeit dar. Steht beispielsweise ein Vereinsjubiläum bevor und ist eine Festschrift geplant, wird teils auf eigene Initiative des Archivs die Mitarbeit angeboten, selbst wenn sie "nur" in der Zusammenstellung geeigneten Archivmaterials besteht.