

Das Land NRW hat eine Initiative zur Förderung der Weiterbildung im Mittelstand gestartet. Den sogenannten „Bildungsscheck“ können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Mit dem Projekt will die Landesregierung die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen, denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.
Förderungsfähig sind Unternehmen bzw. Mitarbeiter in Unternehmen unter 250 Mitarbeitern, die mind. 2 Jahre keine betrieblich veranlasste berufliche Weiterbildung besucht haben. Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 € pro Bildungsscheck).
Seit Anfang 2008 können auch Berufsrückkehrende mit mindestens einjähriger Berufsunterbrechung den Bildungsscheck nutzen. Nähere Informationen können dem Flyer „Der Bildungsscheck für Berufsrückkehrende“ (pdf - 970 KB groß) entnommen werden.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z.B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.
Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen. Weitergehende Informationen zum Verfahren und den Ausgabestellen finden Sie unter www.bildungsscheck.nrw.de. oder direkt bei der Stadt Geseke.
Zur schnellen Orientierung und zur Abfrage der grundsätzlichen Fördervoraussetzungen können Sie auch den Quick-Check-Bildungsscheck nutzen.
Ihre Ansprechpartner ist Hermann-Josef Wulf (02942-50039)