I. LÄRMAKTIONSPLAN
Der Lärmaktionsplan gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie ist zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen aufzustellen.
Lärmprobleme liegen nach dem Runderlass des Landesministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder mehreren schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN* von 70 dB (A) oder ein LNight* von 60 dB (A) erreicht oder überschritten werden.
Laut der Umgebungslärmrichtlinie werden Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr betrachtet. Hauptverkehrsstraßen sind Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen.
In diesem Zusammenhang wird Lärm, der von nicht qualifizierten Straßen ausgeht, nicht betrachtet, auch wenn deren Verkehrsaufkommen den Schwellenwert überschreitet. Bürger, die an stark frequentierten innerstädtischen Straßen wohnen, werden daher im Internet-Umgebungslärmportal des Landes keine Informationen über den Lärmpegel an ihrem Wohnstandort finden.
Eine Auswertung der Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erarbeitet worden sind, bildet die Grundlage des Lärmaktionsplanes.

Umfassende graphische Darstellungen der Kartierungsergebnisse der Stadt Geseke sowie für ganz NRW stehen allen Interessierten unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept. Der Lärmaktionsplan ist kein einzelner Plan, den man - wie etwa einen Bebauungs- oder Flächennutzungsplan - an die Wand hängen und betrachten kann. Er besteht aus einem Maßnahmenplan und weiteren dazugehörigen Unterlagen, wie z.B. dem Ergebnis der künftigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Erläuterung
* LDEN = | Tag-Abend-Nacht Lärmindex über 24 Stunden zur Bewertung der allgemeinen Lärmbelästigung |
*LNight = | Nacht-Lärmindex zur Bewertung von Schlafstörungen |