Die Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für den Bereich Triftweg der Stadt Geseke erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in § 18 der Hauptsatzung der Stadt Geseke in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke hängt vom 08.03.2018 bis zum 16.03.2018 die Bekanntmachung der Verlängerung der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre für den Bereich Triftweg der Stadt Geseke aus.