Die öffentliche Bekanntmachung der Schlussbekanntmachung für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes C 3- Rosenstraße - der Stadt Geseke erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in § 18 der Hauptsatzung der Stadt Geseke in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
\r\nIm Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke hängt vom 05.06.2019 bis zum 13.06.2019 die Bekanntmachung der Schlussbekanntmachung für die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes C 3 - Rosenstraße - der Stadt Geseke.