Die öffentliche Bekanntmachung der Schlussbekanntmachung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes J 4 – Salzkottener Straße - der Stadt Geseke – Sondergebiet regenerative Energie - erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke, wie das in § 18 der Hauptsatzung der Stadt Geseke in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke hängt vom 14.03.2019 bis zum 22.03.2019 die Bekanntmachung der Schlussbekanntmachung für die 1. Änderung des Bebauungsplanes J 4 – Salzkottener Straße - der Stadt Geseke – Sondergebiet regeneraitve Energie.