Dringlichkeitsentscheidungen
Falls die Einberufung des Rates aus Zeitgründen oder ähnlichen nicht rechtzeitig möglich ist, entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen.
Ist die Einberufung des Hauptausschusses ebenfalls nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden.
Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Darüber hinaus gilt dies auch für einen anderen Ausschuss, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist. Ist die Einberufung eines solchen Ausschusses nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.