Aufgaben des Bürgermeisters
Ratsvorsitzender
Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat und im Hauptausschuss, ohne jedoch deren Mitglied zu sein.Als Vorsitzender des Rates setzt er die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen.
Zu den wichtigsten Rechten des Bürgermeisters zählt sein Stimmrecht im Rat und im Hauptausschuss. Er ist nur dann von der Abstimmung ausgeschlossen, wenn die Gemeindeordnung das Stimmrecht ausdrücklich an die Mitgliedschaft im Rat knüpft oder wenn über die Besetzung in Ratsausschüssen zu entscheiden ist.
Der Rechtsgedanke, dass niemand an Verwaltungsentscheidungen mitwirken soll, die ihn selbst oder seine Angehörigen begünstigen, setzt dem Stimmrecht des Bürgermeisters im Rat ebenfalls Grenzen.