Stellvertreter des Bürgermeisters
Die Doppelfunktion des Bürgermeisters (Vorsitzender im Rat / Leiter der Verwaltung) erfordert, dass er auch in beiden Funktionen vertreten wird. Die Gemeindeordnung hat für beide Funktionen eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen.
Für die Vertretung des Bürgermeisters "bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation" schreibt die Gemeindeordnung die Wahl mindestens zweier ehrenamtlicher Stellvertreter vor.
Als Stellvertreter des Bürgermeisters bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationen wurden vom Rat der Stadt Geseke in der Rats-Sitzung am 27. Juni 2014
Frau Susanne Schulte-Döinghaus (CDU)
und
Herr Dr. Günter Fiedler (SPD)
gewählt.
Bei der ehrenamtlichen Stellvertretung handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung. Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters kann nur dann tätig werden, wenn der hauptamtliche Bürgermeister verhindert ist.
In allen anderen Aufgaben, die außerhalb von Rats- und Hauptausschusssitzungen anfallen und nicht nur repräsentativen Zwecken dienen, wird die Vertretung vom allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung - in der Regel also vom 1. Beigeordneten - wahrgenommen.