Eheschließung
Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, notwendige Unterlagen und Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe

Sie möchten heiraten? Herzlichen Glückwunsch!
Grundsätzlich kann man sich in einem Standesamt seiner Wahl das Ja-Wort geben. Die Anmeldung der Eheschließung (früher "das Angebot") muss jedoch beim Standesamt des Wohnortes erfolgen. Dazu zählt auch das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Die Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der Trauung angemeldet werden.
Für standesamtliche Trauungen stehen Ihnen das Trauzimmer im Alten Rathaus, der Saal im Haus Thoholte, das Rittergut Störmede und die Deele im Heimathaus Störmede zur Verfügung.
Damit Ihrem Eheglück nichts im Wege steht, müssen allerdings einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden.
Über folgende Themen können Sie sich online informieren. Darüber hinaus gehende Fragen klären Sie am besten in einem telefonischen oder persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.