Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld) ist eine Leistung zum Lebensunterhalt für erwerbsfähige Menschen und deren Familienangehörige. Ein Leistungsanspruch setzt u.a. voraus, dass die vorhandenen Einkünfte und eventuelles Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Grundsicherung für Arbeitssuchende wird gewährt nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II).
Ausführliche Informationen zu Leistungen nach dem SGB II finden Sie unter folgenden Links:
www.arbeitsagentur.de/
www.bmas.de
Zuständige Behörde für Geseke ist das Jobcenter AHA Kreis Soest, Am Siek 18 - 22, 59557 Lippstadt (Tel. 02921/106500).
Notwendige Unterlagen
Welche Unterlagen Sie im Regelfalle dem Jobcenter vorlegen sollten, erfahren Sie
hier:
https://www.jobcenter-soest.de/aha/lebensunterhalt/leistungen/leistungen.php