Hilfe in anderen Lebenslagen nach dem SGB XII

Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Wir beraten Sie gern individuell über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen". Das persönliche Beratungsangebot der Stadt Geseke, Soziale Sicherung steht allerdings grundsätzlich nur Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Geseke zur Verfügung. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Einen ersten Überblick können Sie sich bei Interesse anhand des Gesetzestextes (9. Kapitel des SGB XII) verschaffen.
Wir informieren Sie nachstehend im Detail über die verschiedenen Leistungsarten der Hilfe in anderen Lebenslagen.
Die Hilfen im Einzelnen
Notwendige Unterlagen
Welche Formulare und Unterlagen im Einzelnen vorzulegen sind, ist abhängig vom jeweiligen Sachverhalt. Die Stadt Geseke, Abteilung Soziale Sicherung informiert Sie darüber ganz individuell bei Ihrer Vorsprache.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Ansprechpartner:
59590 Geseke
59590 Geseke
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