Winterdienst (Baubetriebshof)

Die Schneeräumung auf gemeindlichen Straßen und Plätzen ist in den Wintermonaten eine der wichtigsten Aufgaben des Baubetriebshofes.
Davon unberührt bleiben allerdings die Eis- und Schneeräumungspflichten von Anliegern und Wohnungseigentümern, insbesondere auf Gehwegen, auf gemeinsamen Fuß- und Radwegen sowie auf Anliegerstraßen ohne extra ausgewiesene Gehwege. Dies beinhaltet auch die Pflicht, Gullys und Hydranten von Eis und Schnee freizuhalten.