Allgemeine Gefahrenabwehr
Beseitigung von Störungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z. B. Lärmbelästigungen, Geruchsbelästigungen, Gefahren durch Tiere,...)
Rechtsgrundlagen
Ordnungsbehördengesetz,
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Geseke
Zuständige Ansprechpartner:
Mühlenstraße 11
- Raum 4
59590 Geseke
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Mühlenstraße 11
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59590 Geseke
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