Kinderreisepass

Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Weitere Auskünfte über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) erfragt werden.
Bitte beachten:
Das Kind (auch Kleinkind, Säugling) muss zur Antragstellung mitkommen!
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 26.06.2012 müssen aufgrund europäischer Vorgaben alle Kinder bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Kindereinträge im Reisepass der Eltern wurden zu diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind seither nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Passinhaber selbst bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.
Kosten
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
Notwendige Unterlagen
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | Ab dem 01.11.2005 ist grundsätzlich auch für Kinder unter 10 Jahren ein Lichtbild erforderlich. |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
Zuständige Ansprechpartner:
59590 Geseke
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59590 Geseke
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