Kulturförderung
Chöre, Gesangvereine, Musikvereinigungen erhalten einen jährlichen Zuschuss über den Stadtmusikbund, der im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt wird.
Die Musikschule des Stadtmusikbundes erhält einen jährlichen Zuschuss, der ebenfalls im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt wird.
Über weitere Zuschussanträge entscheidet der Kulturausschuss.
Die Kath. Öffentliche Bücherei erhält ebenfalls einen jährlichen Zuschuss, der im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt wird.
Der Verein für Heimatkunde e.V. erhält für die Betreuung des Hellweg-Museums einen jährlichen Zuschuss sowie die Kulturringe und die Dorfgemeinschaft Eringerfeld, sie werden im Rahmen der Haushaltssatzung festgesetzt.
Zu den Vereinsjubiläen (25,50,75,100, danach alle 25 Jahre) gewährt die Stadt Geseke auf Antrag einen Zuschuss von 3,80 x Jubiläumsjahre, mindestens jedoch 128,00 . Der Höchstbetrag beträgt im Einzelfall 767,00 .
Siehe auch:
Kultur in Geseke
Rechtsgrundlagen
Zuständige Ansprechpartner:
59590 Geseke
59590 Geseke