Reisepässe
Für die Ausstellung von E-Reisepässen ist erforderlich:
- 1 Lichtbild Frontalaufnahme entsprechend internationalen Standards (siehe Lichtbild-Mustertafel),
- Geburts-, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch,
- der alte Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis, Kinderausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis,
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung,
- bei minderjährigen Antragstellern ist die Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist der Sorgerechtsbeschluss mit vorzulegen.
Reisepässe sind bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre gültig.
NEUER REISEPASS MIT BIOMETRISCHEN DATEN:
Informationen erhalten Sie hier.
Kosten | |
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Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 60 ¤ |
Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 37,50 ¤ |
Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses | 26 ¤ |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben | 92 ¤ |
Ausstellung eines Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 69,50 ¤ |
Bei der Ausstellung eines Expresspasses garantiert die Bundesdruckerei eine Lieferung innerhalb von 4 Werktagen. |