Aufwandersätze für Kanalanschlussleitungen
Grundstücksanschlussleitung ist die Kanalleitung, die von der Hauptleitung in der Straße bis zur Grundstücksgrenze führt; für ihre Herstellung ist die Stadt zuständig.
Hausanschlussleitung ist die Kanalleitung auf dem anzuschließenden Grundstück von der Grundstücksgrenze bis zum Gebäude, in dem Abwasser anfällt; für ihre Herstellung ist der Grundstückseigentümer zuständig.
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten der Unterhaltung der Grundstücksanschlussleitung sind der Stadt zu ersetzen. Soweit die Stadt auf Antrag oder mit Zustimmung des Grundstückseigentümers Arbeiten an der Hausanschlussleitung durchführt, sind die Kosten ebenfalls zu ersetzen.
Zuständige Ansprechpartner:
59590 Geseke