Rundfunkbeitrag: Ermäßigung und Befreiung

Ausführliche Informationen zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrages und zur Beitragsbefreiung finden Sie hier.
Notwendige Unterlagen
Wenn Sie schon beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeldet sind, bringen Sie bitte zur Antragstellung Ihre Beitragsnummer mit. Diese finden Sie in Ihrer Beitragsrechnung oder in Ihrem Kontoauszug (letzte Beitragszahlung). Oder entnehmen Sie die Beitragsnummer dem zuletzt erteilten Befreiungs- oder Ermäßigungsbescheid. Kranke oder behinderte Antragsteller sollten außerdem entsprechende Nachweise (z.B. Schwerbehindertenausweis) vorlegen. Personen, die sich aufgrund des Bezuges von Sozialleistungen befreien lassen wollen, bringen bitte den aktuellen Sozialleistungsbescheid mit.
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