Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
---|---|
1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
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Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
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Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
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Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
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- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
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Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
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Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
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Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
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- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
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Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
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Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
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Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
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Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
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Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
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Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
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Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
- Anschrift
- 001 Bachstraße 4 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Freitag
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Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- marieluise.leising@geseke.de
Marius
Pietzsch
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
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07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- marius.pietzsch@geseke.de
Kerstin
Tölke
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- kerstin.toelke@geseke.de
Kinderreisepass
Kinderreisepässe erhalten Sie beim Bürgerbüro der Stadt Geseke.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt, da es sich um ein Passersatzdokument handelt. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisevorschriften Ihres Urlaubslandes.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes erforderlich.
Kinderreisepässe, die bereits vor dem 01.01.2021 beantragt worden sind, behalten die Gültigkeit von maximal 6 Jahren (maximal bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres). Aktualisierungen sind möglich, Verlängerungen dürfen jedoch nur noch für 1 Jahr erfolgen.
Wichtig: Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen anderer EU-Mitgliedsstaaten und ausländischer Staaten. Sie können sich hierzu auf der Seite des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise informieren.
Weitere Auskünfte über den Kinderreisepass sowie über Einreisebestimmungen für bestimmte Länder können beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat erfragt werden
- Ausstellung eines Kinderreisepasses 13 €
- Verlängerung/Änderung eines Kinderreisepasses 6 €
Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind erforderlich: | |
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1. | Ein ausgefüllter und von beiden Elternteilen als gesetzliche Vertreter unterschriebener Antrag und die Ausweisdokumente beider Elternteile. Für Kinder aus geschiedenen Ehen ist vom sorgeberechtigten Elternteil der entsprechende Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. |
2. | 1 biometrisches Passbild (Passbilder können bei Kindern ab 1,20 m am Selbstbedienungsterminal im Bürgerbüro gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 8,00 € zur digitalen Nutzung für den Ausweis bzw. Reisepass angefertigt werden) |
3. | Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde) oder Familienstammbuch. |
4. | Das Kind (auch Säugling) muss zur Antragsstellung mit erscheinen. |
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Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
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Einverständniserklärung eines Elternteils für die Ausstellung/Beantragung/Abholung eines vorläufigen Passes, vorläufigen Ausweises oder Kinderreisepasses für minderjährige Kinder.
Kontakt
Bachstraße 4
59590 Geseke
Tag | |
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Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
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Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
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