Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
-
Erstuntersuchung
-
1. Nachuntersuchung
-
Weitere Nachuntersuchungen
-
Außerordentliche Untersuchung
-
Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
-
bei Wechsel des Arbeitgebers
-
bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
gebührenfrei
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
-
Erstuntersuchung
-
1. Nachuntersuchung
-
Weitere Nachuntersuchungen
-
Außerordentliche Untersuchung
-
Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
-
bei Wechsel des Arbeitgebers
-
bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
gebührenfrei
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
-
Erstuntersuchung
-
1. Nachuntersuchung
-
Weitere Nachuntersuchungen
-
Außerordentliche Untersuchung
-
Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
-
bei Wechsel des Arbeitgebers
-
bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
gebührenfrei
- Anschrift
- 001 Mühlenstraße 11 59590 Geseke
Ulrike
Hunold
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- ulrike.hunold@geseke.de
Marie-Luise
Leising
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- marieluise.leising@geseke.de
Marius
Pietzsch
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- marius.pietzsch@geseke.de
Kerstin
Tölke
Bürgerbüro
Montag
07.30 - 17.00 Uhr
Dienstag
07.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag
07.30 - 18.00 Uhr
Freitag
07.30 - 12.30 Uhr
Samstag
10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
- kerstin.toelke@geseke.de
Untersuchungsberechtigungsscheine
Untersuchungsberechtigungsscheine werden auf der Grundlage des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur an Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr ausgestellt.
Untersuchungsberechtigungsscheine werden zu folgenden Zwecken ausgestellt:
-
Erstuntersuchung
-
1. Nachuntersuchung
-
Weitere Nachuntersuchungen
-
Außerordentliche Untersuchung
-
Untersuchung auf Anordnung der staatl. Gewerbeaufsichtsämter
-
bei Wechsel des Arbeitgebers
-
bei Verlust des Untersuchungsberechtigungsscheines
Kontakt
Raum: 1
Mühlenstraße 11
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
Raum: 6
Mühlenstraße 11
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
Raum: 2
Mühlenstraße 11
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |
Raum: 3
Mühlenstraße 11
59590 Geseke
Tag | |
---|---|
Montag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Dienstag: | 07.30 - 17.00 Uhr |
Mittwoch: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag: | 07.30 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 10.00 - 12.00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat) |