Bildungsscheck

Das Land NRW hat eine Initiative zur Förderung der Weiterbildung im Mittelstand gestartet. Den sogenannten "Bildungsscheck“ können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen.
Mit dem Projekt will die Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung Akzente setzen und die Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erhöhen, denn die Bevölkerung steht dem Thema Weiterbildung zwar sehr positiv gegenüber – die tatsächlichen Weiterbildungsquoten sind aber sehr viel geringer. Mehr als 80 Prozent aller Arbeitgeber und Beschäftigten sehen berufliche Weiterbildung als wichtig für das eigene Berufsleben und für den Betrieb an. Doch nur 40 Prozent bilden sich tatsächlich weiter.
Betrieblicher Bildungsscheck
Der betriebliche Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung, die ein Unternehmen seinen Beschäftigten ermöglicht.
Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um
- Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
- Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
- das Nachholen von Berufsabschlüssen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
- Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
- Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
- Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
Berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin besteht, sind von einer Bildungsscheck-Förderung ausgeschlossen (z. B. Sicherheitsingenieur*in, Datenschutzbeauftragte*r, Beauftragte*r für Immissionsschutz oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
Wenn für die vorgesehene Weiterbildung ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Bildungsscheck-Förderung nicht möglich.
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Beschäftigte in kleinen Unternehmen, die die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Sitz/Arbeitsstätte
Der Sitz und/oder die Arbeitsstätte des Unternehmens muss sich in NRW befinden.
Betriebsgröße
Das Unternehmen muss weniger als 50 Personen (Vollzeitäquivalente) beschäftigen. Der Nachweis der Beschäftigungszahl, beispielsweise durch die Kopie des Jahresabschlusses, der Erklärung einer Steuerberaterin / eines Steuerberaters, der Erklärung eines Wirtschaftsprüfers / einer Wirtschaftsprüferin, ist der Beratungsstelle vorzulegen.
Anzahl
Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu 10 Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem die Bildungsschecks ausgegeben wurden).
Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter*in ausgegeben werden.
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck). Die Förderung berechnet sich auf den Nettobetrag der Weiterbildungsmaßnahme (ohne Umsatzsteuer).
Individueller Bildungsscheck
Der individuelle Bildungsscheck NRW bietet eine finanzielle Unterstützung für die Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung.
Dies umfasst Angebote, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen zur Anwendung dieses Wissens vermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um
- Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/Befähigungsnachweise
- Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/im Unternehmen (z. B. Kommunikation im Unternehmen, Konfliktlösung im Betrieb, Moderation von Teamsitzungen usw.)
- das Nachholen von Berufsabschlüssen
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen
- Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung
- Vorbereitungskurse für den Abschluss in einem Fortbildungsberuf
- Nachqualifizierungen im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens
Die Weiterbildung, für die ein Bildungsscheck ausgegeben werden soll, muss in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Dieser ist in der Regel gegeben, wenn die geplante Weiterbildung im Kontext der aktuellen oder
zukünftigen Tätigkeit steht, d. h. eine berufliche Verwertbarkeit gegeben ist.
Angebote, die z. B. der Erholung oder Gesundheitsprävention, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen, sind in der Regel nicht förderfähig.
Wenn für die vorgesehene Weiterbildungsmaßnahme ein individueller Anspruch auf eine andere Förderung aus Bundes- oder sonstigen Landesprogrammen oder aufgrund von Rechtsvorschriften besteht, ist eine Bildungsscheck-Förderung nicht möglich.
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte und Berufsrückkehrende), die die Fördervoraussetzungen erfüllen:
Wohnsitz
Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
Anzahl
Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, an dem der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
Einkommensgrenzen:
Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.
Der Nachweis des zu versteuernden Einkommens muss sich auf ein vergangenes Jahr beziehen (der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein) und ist durch den Bildungsscheck-Interessierten/die Bildungsscheck-Interessierte gegenüber der Beratungsstelle zu erbringen:
- einen Einkommenssteuerbescheid oder
- eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eine Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
- eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme (maximal 500 Euro je Bildungsscheck).
Förderfähig sind die Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme entsprechend der Rechnung des Weiterbildungsanbieters/der Weiterbildungsanbieterin (Ausgaben für Fahrten und für die Unterbringung gehören nicht zu den förderfähigen Ausgaben).
Weitergehende Informationen zum Verfahren und den Ausgabestellen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Links oder direkt bei der Stadt Geseke.

Auskunft und Hilfestellung
Wirtschaftsförderung
Adresse
An der Abtei 1
59590 Geseke
Leitung
Kommunikation / Öffentlichkeitsarbeit
Bürgermeisterbüro
Kultur
Bürgermeisterbüro, Kommunikation, Kultur, Wirtschaftsförderung
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung