Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Geseke - 131. Änderung des Flächennutzungsplanes – der Stadt Geseke - Beschluss der Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Geseke gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke in § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke hängt vom 18.10.2024 bis zum 27.10.2024 die Bekanntmachung der Offenlegung der 131. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Geseke aus.
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Amtsblatt für den Kreis Soest (Nr. 13-2024)
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Geseke - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplanes A 3/1 „Bachstraße / Überwasser / Auf dem Stifte / Am Teich“ – der Stadt Geseke
Die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung der 1. Änderung des Bebauungsplanes A 3/1 „Bachstraße / Überwasser / Auf dem Stifte / Am Teich“ - erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke in § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke hängt vom 16.09.2024 bis zum 24.09.2024 die Bekanntmachung aus.
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Geseke - Widmung von Gemeindestraßen hier: Erschließungsanlagen in der Padbergsiedlung (Erschließungsanlagen Böhmerweg I / Kattenpatt / Eichendorffstraße I / Eichendorffstraße II, Böhmerweg II / Padbergstraße)
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Geseke - Widmung von Gemeindestraßen hier: Erschließungsanlagen in der Padbergsiedlung (Erschließungsanlagen Böhmerweg I / Kattenpatt / Eichendorffstraße I / Eichendorffstraße II, Böhmerweg II / Padbergstraße)
Die öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeit für die Widmung der Erschließungsanlagen in der Padbergsiedlung erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke in § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke Geseke hängt vom 04.03.2021 bis 12.03.2021 die Bekanntmachung über die Widmung der Erschließungsanlagen in der Padbergsiedlung aus.
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