Satzungen und Richtlinien der Stadt Geseke von A bis Z:

§ 7 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung (GO) gewährt den Gemeinden das Recht, ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In ihr ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der GO der Hauptsatzung vorbehalten ist.
Satzungen sind öffentlich bekanntzumachen.
Nachfolgend stellen wir Ihnen in alphabetischer Sortierung alle wichtigen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Regelungen der Stadt Geseke - überwiegend als pdf-Dateien - zur Verfügung.
Ortsrechtliche Regelungen der Stadt Geseke:
Ihre Ansprechpersonen:
Ratsbüro
Adresse
Stadtverwaltung
An der Abtei 1
59590
Geseke
Leitung
Wahlen
Ratsbüro
Fachbereich I. Zentrale Dienste, Bildung, Bürgerdienste und Soziales
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung