Einzelhandelskonzept

Die Stadt Geseke verfügt über ein gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2008, welches von dem Büro Dr. Donato Acocella erarbeitet und durch den Stadtrat der Stadt Geseke beschlossen wurde.

Seitdem haben immer wieder neue Veränderungen in der Geseker Einzelhandelslandschaft stattgefunden (u.a. Diskussion der Einzelhandelsentwicklung an diversen Standorten, Erweiterungsabsichten verschiedener Lebensmittelmärkte), auch die einschlägige Rechtsprechung hat sich seitdem weiterentwickelt. Aus diesen nachvollziehbaren Gründen hat die Stadt Geseke beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines Einzelhandelskonzeptes fortzuschreiben.
Das Planungsbüro Junker und Kruse, Stadtforschung Planung aus Dortmund, wurde mit der Evaluierung und Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sowie einer aktuellen Einzelhandelsbestandserfassung beauftragt. Das Einzelhandelskonzept wurde am 16.02.2017 durch den Stadtrat der Stadt Geseke beschlossen.

Das neue Einzelhandelskonzept soll Strategien zur Einzelhandels- und letztendlich auch zur Stadtentwicklung in der Stadt Geseke unter Berücksichtigung sowohl der rechtlichen, demographischen und städtebaulichen Rahmenbedingungen als auch der betrieblichen Anforderungen aufzeigen. Dabei sollen die bisherigen städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt Geseke, wie

  • die Sicherung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche,
  • die Sicherung und Weiterentwicklung einer ausreichenden Grundversorgungssituation mit einem funktionierenden Nahversorgungsnetz, aber auch die Konzentration des nicht Zentren relevanten Einzelhandels auf bestehende Standorte zur Eindämmung einer zunehmenden Flächeninanspruchnahme in Gewerbegebieten durch den Einzelhandel
  • und die Vermeidung von zusätzlich durch Einzelhandel induzierten Verkehr, Bestandteil einer nachhaltigen Einzelhandelspolitik sein,
  • grundsätzlich beibehalten und falls erforderlich, weiterentwickelt werden.

Das Konzept dient dabei als städtebauliches Konzept im Sinne von § 1 (6) Nr. 11 BauGB sowohl als fundierte Bewertungsgrundlage für aktuelle sowie für zukünftige Planvorhaben als auch dem Aufzeigen möglicher Entwicklungsperspektiven und erforderlicher (insbesondere baurechtlicher) Handlungsnotwendigkeiten.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Geseke ist auf Basis des Gutachtens bei der Entwicklung von Einzelhandelsstandorten gern behilflich.