Sozialdatenschutz

Informationen der Stadt Geseke zur Verarbeitung und zum Schutz von Sozialdaten

Aufgrund der Vorschriften zur Datenverarbeitung und zu den Rechten von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern gemäß der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie mit dem Ziel einer möglichst transparenten Darstellung der Arbeitsabläufe möchte die Stadt Geseke Ihnen nachfolgend einige wichtige Informationen rund um den Schutz Ihrer Sozialdaten geben.

Vorweg möchten wir Sie jedoch gerne aufmerksam machen auf die Datenschutzerklärung der Stadt Geseke zu dieser Homepage in Verbindung mit der allgemeinen Datenschutzerklärung zu den Informationspflichten nach der DS-GVO. Die nachfolgenden Texte konkretisieren die vorgenannten Inhalte lediglich - unter besonderer Berücksichtigung des Sozialdatenschutzes - in Bezug auf die Aufgabenbereiche der Abteilung Soziale Sicherung der Stadt Geseke.


Unsere Antworten auf Ihre Fragen:

Jede Sozialleistungsbehörde - so auch die Stadt Geseke - erhebt tagtäglich Daten von hilfesuchenden Menschen und von Personen, die einen Antrag auf Sozialleistungen stellen. Erst wenn alle relevanten Informationen zu einem Sachverhalt bekannt sind, können wir ihn abschließend bearbeiten.

Gerade im Sozialbereich sind die abgefragten Daten oft sehr privat und sensibel. Gelegentlich machen wir die Erfahrung, dass es Menschen unangenehm ist, uns sehr persönliche Informationen, beispielsweise zu gesundheitlichen Fragen oder zur wirtschaftlichen Situation, anzuvertrauen. Wir können dies menschlich gut nachvollziehen und haben dafür jedes Verständnis. Dennoch müssen wir zur sachgerechten und umfassenden Prüfung eines Antrages alle leistungsrelevanten Informationen abfragen, um rechtssicher und im Idealfall auch schnell zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen.

Wir möchten und dürfen nur solche Daten erheben, die wirklich entscheidungserheblich und unverzichtbar sind (Grundsatz der Datensparsamkeit). Insofern können wir Ihnen versichern, dass wir keine Informationen abfragen, die für die Bearbeitung Ihres konkreten Anliegens irrelevant sind.

Die häufigste Vorgehensweise ist sicherlich die, dass wir Ihnen einen Antragsvordruck zur Verfügung stellen, der inhaltlich sehr speziell auf die jeweilige Leistungsart zugeschnitten ist. Mit diesem Formular übermitteln Sie uns bei Abgabe des Antrages bereits eine Vielzahl personenbezogener Daten, die wir zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigen.

Daten werden außerdem erhoben im Rahmen persönlicher Vorsprachen in unseren Büros oder im Verlaufe von Telefonaten. Ihre Erklärungen werden im Regelfalle zur Niederschrift aufgenommen oder es wird im Nachgang ein Vermerk zu dem geführten Gespräch angefertigt.

Selbstverständlich beinhaltet auch die Überlassung von Dokumenten zugleich eine Übermittlung von Daten an die Sozialleistungsbehörde, denn die relevanten Unterlagen werden von uns im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben in der Regel kopiert oder eingescannt und in Papierform oder elektronisch aufbewahrt bzw. gespeichert.

Wann immer Sie persönlich, über die Abgabe eines Antrages, per Brief oder über andere (z.B. elektronische) Kommunikationswege Kontakt zu uns aufnehmen, übermitteln Sie uns personenbezogene Daten. Soweit wir diese Daten zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen, werden sie in ihrem Vorgang schriftlich und/oder elektronisch dokumentiert, aufbewahrt und gegebenenfalls weiter verarbeitet.

Es gilt stets der Grundsatz, dass die Sozialdaten bei der betroffenen Person zu erheben sind. Ohne Mitwirkung der Betroffenen dürfen wir die Daten nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen (§ 67a Sozialgesetzbuch, 10. Buch) auch bei anderen Stellen (z.B. Vermieter, Arbeitgeber, Krankenkasse) oder bei anderen Behörden (z.B. Arbeitsagentur, Jobcenter, Familienkasse) abfragen. Außerdem werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Datenabgleiche mit anderen Behörden (z.B. Datenstelle der Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern) durchgeführt.

Wir benötigen in der Regel die persönlichen Daten, wie etwa Namen, Geburtsdaten, Adressen und Familienstand unserer Antragsteller, gegebenenfalls auch von den in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen.

Welche weiteren Daten erhoben werden, hängt sehr von der jeweils nachgefragten Leistungsart ab. Handelt es sich um existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt, etwa Sozialhilfe oder AsylbLG-Leistungen, müssen wir die gesamte wirtschaftliche Situation der Antragsteller lückenlos erfassen und auswerten, weshalb dann auch vollständige Nachweise zum Einkommen, zu eventuell vorhandenem Vermögen, zu Ansprüchen und Forderungen gegen Dritte, zu laufenden Ausgaben, etwa für Miete und Heizung und je nach Einzelfall weitere leistungserhebliche Daten und Unterlagen erbeten werden. Werden Leistungen im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Behinderung beantragt, benötigen wir in aller Regel aussagefähige medizinische Unterlagen, gegebenenfalls auch ein amtsärztliches Gutachten. Werden Leistungen der Bildung und Teilhabe beantragt, sind es neben den persönlichen Daten der Antragsteller und Kinder wieder andere Informationen, die abgefragt werden, beispielsweise zum Schulbesuch oder zur geplanten Klassenfahrt, zum Lernförderbedarf oder zur Mitgliedschaft in einem Sportverein.

Sie erkennen schon an diesen beispielhaften und ohne Anspruch auf Vollständigkeit gewählten Aufzählungen, dass es sehr vom Einzelfall, von den individuellen Umständen und der nachgefragten Leistungsart abhängt, welche Daten notwendigerweise erhoben werden. Daher ist eine abschließende und umfassende Auflistung für alle Fallgestaltungen und Eventualitäten an dieser Stelle nicht möglich. Oft entscheidet es sich erst in der konkreten Beratungssituation oder im Antragsverfahren, welche Daten wir tatsächlich benötigen. Und darüber klären wir Sie dann selbstverständlich eindeutig und umfassend auf.

Wie vorstehend schon ausgeführt, werden Ihre Daten in Papierform dem jeweiligen Aktenvorgang zugeführt und dort aufbewahrt. Dies gilt, wenn und solange wir für das betreffende Sachgebiet eine Aktenhaltung in Papierform praktizieren anstatt einer rein elektronischen Aktenführung.

Soweit zusätzlich zur Papierakte oder stattdessen eine elektronische Akte für Sie geführt wird, werden Ihre Daten in der elektronischen Akte gespeichert.

Falls die weitere Bearbeitung Ihrer Angelegenheit mit Hilfe einer speziellen Fachsoftware erfolgt, werden Ihre Daten im notwendigen Umfang in dieses Fachverfahren eingepflegt und dort weiterverarbeitet. Bei manchen dieser Fachverfahren erfolgt die Datenspeicherung und -verarbeitung nicht auf den Servern der Stadt Geseke, sondern in hochsicheren Rechenzentren der Kommunen (z.B. Südwestfalen IT in Hemer) oder des Landes (z.B. Landesbetrieb Information und Technik in Düsseldorf).

Sofern wir Papierunterlagen digitalisieren, werden die eingescannten Dokumente ebenfalls in Ihrer elektronischen Akte und/oder dem benutzten Fachverfahren abgespeichert.

Ihre Daten werden von uns aufbewahrt und verarbeitet, soweit und solange wir diese zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen sowie gegebenenfalls darüber hinaus im Rahmen der gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen. Werden die Daten nach § 4 des ArchivG NRW vom Stadtarchiv übernommen, gelten darüber hinaus die Schutzfristen des § 7 ArchivG NRW.

Die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadt Geseke kann - nach Maßgabe der zu beachtenden Vorschriften - prinzipiell alle Tätigkeiten umfassen, die im nachstehenden Abschnitt genannt sind.

Der Begriff "Verarbeitung" steht laut Art. 4 Nr. 2 DS-GVO für jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ist nur unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Einerseits dann, wenn und soweit wir dazu verpflichtet sind, beispielsweise im Rahmen eines Strafverfahrens. Und andererseits dann, wenn und soweit die Weitergabe zur Durchführung gesetzlicher Aufgaben erforderlich und durch Rechtsvorschriften legitimiert ist (Beispiel: Weitergabe eines Antrages, für den wir nicht zuständig sind, an die zuständige Behörde gemäß § 16 Abs. 2 SGB I). Im Übrigen, d.h. ohne gesetzliche Grundlage, ist eine Datenweitergabe an Dritte nur mit Ihrer vorab eingeholten, ausdrücklichen Zustimmung möglich.

Die Vorgaben der DS-GVO, gesetzliche Regelungen (insbesondere § 35 SGB I und §§ 67 ff. SGB X) sowie weitere Vorschriften zur Wahrung des Sozialgeheimnisses sind insoweit stets zu beachten. Die genannten Gesetzestexte erreichen Sie über die Links unten auf dieser Seite.

An dieser Stelle ein Hinweis zum Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW). Der Zweck des IFG NRW besteht darin, den Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung zu erleichtern und dadurch die Transparenz behördlicher Arbeit zu erhöhen. Durch diesen erleichterten Informationszugang werden allerdings datenschutzrechtliche Vorschriften (z.B. das Datenschutzgesetz NRW oder die o.a. bundes- und EU-rechtlichen Vorschriften) nicht außer Kraft gesetzt. Sie gelten vielmehr vorrangig. Das IFG NRW schränkt insofern den Schutz personenbezogener Daten in keiner Weise ein. Dies ergibt sich im Übrigen auch aus § 9 IFG NRW.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Abteilung Soziale Sicherung der Stadt Geseke erfolgt ausschließlich zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerfüllung im Rahmen der durch die Abteilung zu bearbeitenden Sachgebiete. Diese Aufgabenerfüllung umfasst insbesondere die Beratung von Menschen in sozialen Angelegenheiten, die Prüfung von Sozialleistungsansprüchen, die Entgegennahme von Anträgen, die Entscheidung über die eingegangenen Anträge sowie - im Falle einer Bewilligung - die Berechnung und Auszahlung von Sozialleistungen.

Der Datenschutz hat für uns eine sehr hohe Priorität. Nicht nur, weil wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, sondern weil uns sehr wohl bewusst ist, welche sensiblen Informationen in unseren Akten und elektronischen Systemen abgelegt sind. Wir treffen daher alle technischen und organisatorischen Vorkehrungen, um zu verhindern, dass Ihre Daten an unbeteiligte Dritte gelangen. Die dazu ergangenen EU-rechtlichen, gesetzlichen und sonstigen Vorschriften werden von uns jederzeit berücksichtigt. Die wichtigsten bundesgesetzlichen Regelungen zum Sozialdatenschutz finden sich im Sozialgesetzbuch, 1. Buch (SGB I) und im Sozialgesetzbuch, 10. Buch (SGB X).

Der Schutz Ihrer Daten ist aber nicht nur nach außen hin gewährleistet, sondern selbstverständlich auch innerhalb der Stadtverwaltung. Die Mitarbeiter/innen der Stadt Geseke können die über Sie gespeicherten Daten nur abrufen, wenn und soweit dies für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Dies wird unter anderem sichergestellt über entsprechende Benutzerrollen und Berechtigungen, die einen Zugriff zu bestimmten Daten gewähren, einschränken oder eben komplett unterbinden, je nach dienstlicher Notwendigkeit.

Wir schreiben Ihnen, wenn es um sensible Daten oder Sachverhalte geht, grundsätzlich nicht per einfacher E-Mail, weil eine unverschlüsselte E-Mail in etwa denselben Datenschutz bietet, wie eine Postkarte, nämlich keinen. Stattdessen nutzen wir in der Regel den normalen Postbrief, um eine maximale Diskretion sicherzustellen. Zugleich bieten wir Ihnen aber auch sehr sichere elektronische Kommunikationswege.

Unsere Website www.geseke.de basiert selbstverständlich auf dem HyperText Transfer Protocol Secure (HTTPS). Dieses gewährleistet ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Sicherheit. Weitere technische und datenschutzrechtliche Informationen zu dieser Internetseite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Die elektronische Kommunikation der Stadt Geseke mit anderen Behörden erfolgt ausschließlich verschlüsselt und über besonders gesicherte Verbindungen. So nutzen wir - wie auch andere Verwaltungen und Einrichtungen des Bundes, der Länder und der Kommunen - das so genannte "Netze des Bundes – Verbindungsnetz" (NdB-VN). Es handelt sich dabei um eine geschlossene Netzinfrastruktur, die ausschließlich öffentlichen Einrichtungen vorbehalten ist und einen sicheren Austausch vertraulicher Daten ermöglicht.

Wenn Sie uns persönlich besuchen, werden wir stets eine Gesprächssituation schaffen, die eine bestmögliche Diskretion gewährleistet. Wir werden niemals sensible Gespräche mit Ihnen führen, während sich andere Besucher im Raum befinden. Wir halten die Bürotüren stets verschlossen. Wir führen Gespräche ruhig und leise, damit das gesprochene Wort nicht im Nachbarbüro oder im Besucherwartebereich mitgehört werden kann. Zudem wird unser Wartebereich permanent mit Hintergrundmusik beschallt, damit selbst dann, wenn ein Gespräch mal etwas lauter verlaufen sollte, dieses möglichst nicht von wartenden Besuchern verfolgt werden kann.

Im täglichen Dienstbetrieb treffen wir noch zahlreiche weitere Vorkehrungen, um die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der von uns betreuten Menschen effektiv zu schützen.

Und selbstverständlich gilt auch dies: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Geseke sind arbeits- und dienstrechtlich verpflichtet, absolutes Stillschweigen zu wahren über alle personenbezogenen Sachverhalte und Daten, die ihnen im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit bekannt werden. Alles, was Sie den Bediensteten der Abteilung Soziale Sicherung vortragen, unterliegt der strikten Geheimhaltung. Die Beschäftigten der Stadt Geseke haben auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit das Sozialgeheimnis zu wahren.

Wie empfehlen Ihnen, sensible Daten und Informationen nicht mittels einfacher E-Mail an uns zu senden. Nutzen Sie stattdessen sichere elektronische Kommunikationswege oder eben den guten, alten Brief im verschlossenen Umschlag.

Beachten Sie bitte, dass wir niemals Bankdaten oder andere vertrauliche Informationen per einfacher E-Mail bei Ihnen abfragen (siehe vorstehender Abschnitt). Falls Sie per E-Mail mit einer vermeintlichen Absenderadresse der Stadt Geseke um die Übermittlung solcher Daten gebeten werden, sollten Sie die E-Mail im Zweifel als gefälscht (so genannte "Pishing-Mail") ansehen und sofort löschen. Bitte informieren Sie uns anschließend über den Vorfall. Vielen Dank.

Wenn Sie beim Ausfüllen und Zusammenstellen eines Antrages im Zweifel sind, ob wir die dort abgefragten Informationen wirklich vollständig benötigen, wenn Sie nicht genau wissen, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen oder wenn Sie sich fragen, ob und welche Informationen in Kontoauszügen Sie schwärzen dürfen, fragen Sie uns einfach vorab. Wir geben Ihnen dazu gerne präzise Auskünfte, so dass Sie letztendlich nur die Daten an uns übermitteln müssen, die wir definitiv benötigen.

Wir empfehlen Ihnen, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in den öffentlichen Bereichen des Gebäudes (z.B. Wartebereich) auf Ihre persönliche Angelegenheit anzusprechen, sondern nur unter Ausschluss weiterer Zuhörer. Dienstliche Gespräche sollten vorzugsweise in unseren verschlossenen Büros geführt werden. Sie können unser Bemühen um bestmögliche Diskretion außerdem unterstützen, indem Sie Ihr persönliches Anliegen nicht allzu laut vortragen. Ein ruhiges und sachliches Gespräch ist nebenbei auch für beide Seiten viel angenehmer, als eine allzu laute Unterhaltung.

Bitte seien Sie vorsichtig, wenn sich jemand telefonisch bei Ihnen meldet, der sich als Mitarbeiter/in der Stadt Geseke ausgibt und persönliche Daten abfragt. Führen Sie das Gespräch nur dann weiter, wenn sie hundertprozentig sicher sind, dass der Anruf tatsächlich von der Stadt Geseke kommt. Im Zweifel rufen Sie bitte unter der Ihnen bekannten Durchwahlnummer der Stadt Geseke Ihre/n Sachbearbeiter/in zurück. Oder legen Sie direkt auf, wenn Ihnen der Anruf dubios vorkommt. Geben Sie bitte niemals Bankdaten oder andere sensible Informationen telefonisch weiter.

Ebenso misstrauisch sollten Sie sein, wenn eine Ihnen unbekannte Person an Ihrer Haustür klingelt und sich als Mitarbeiter/in der Stadt Geseke oder einer anderen Behörde vorstellt. Wenn Sie im Zweifel darüber sind, wer Ihnen da gegenübersteht oder wenn Ihnen unklar ist, worum es eigentlich geht, geben Sie bitte keinerlei Auskünfte und unterschreiben Sie nichts.

Wer als Bürger "zum Amt" geht, denkt vielleicht zunächst gar nicht so intensiv darüber nach, aber die folgende Frage stellt sich ja durchaus: Besteht überhaupt eine Verpflichtung, der Stadt Geseke (z.B. dem Sozialamt) persönliche Daten bereitzustellen?

Die Antwort: Es kommt darauf an...

Wenn Sie sich von uns nur unverbindlich beraten lassen möchten, dann entscheiden selbstverständlich Sie allein, ob und welche Informationen Sie uns im Gespräch offenbaren. Es besteht keinerlei Verpflichtung, überhaupt irgendwelche personenbezogene Daten bereitzustellen. Lediglich ist darauf hinzuweisen, dass die Qualität unserer Beratung natürlich sehr maßgeblich davon abhängt, wie umfassend und zutreffend Sie uns über den relevanten Sachverhalt informieren.

Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Daten besteht allerdings regelmäßig bei Beantragung oder Bezug von Sozialleistungen. Nach Maßgabe der §§ 60 ff. SGB I gelten dann nämlich gesetzliche Mitwirkungspflichten. Die Bereitstellung von personenbezogenen Daten und ggf. auch von Nachweisunterlagen kann verbindlich verlangt werden, soweit diese leistungserheblich sind. Wer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann finanzielle Nachteile erleiden. Denn bei fehlender oder unzureichender Mitwirkung können Sozialleistungen unter den Voraussetzungen des § 66 SGB I ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.

Jederzeit können Sie von uns Auskunft verlangen, welche Daten wir zu Ihrer Person gespeichert haben. Dieses Auskunftsrecht können Sie ausüben, indem Sie uns um eine Aufstellung aller zu Ihrer Person gespeicherten Daten bitten und/oder Akteneinsicht im Rahmen des § 25 SGB X beantragen.

Wenn Sie feststellen, dass zu Ihrer Person gespeicherte Daten fehlerhaft oder unvollständig sind, können Sie die unverzügliche Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten verlangen.

Unter Umständen haben Sie auch ein Recht auf vollständige oder teilweise Löschung (Art. 17 DS-GVO) Ihrer personenbezogenen Daten oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung (§ 18 DS-GVO) Ihrer Daten. Beachten Sie bitte zum Recht auf Löschung Ihrer Daten, dass dieses unter anderem dann nicht besteht, wenn und soweit die Verarbeitung der Daten durch die Stadt Geseke

  • erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder
  • in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die der Stadt Geseke übertragen wurde (Art. 17 Abs. 3 Buchst. b DS-GVO).

Unter den Voraussetzungen und nach Maßgabe des Art. 20 DS-GVO können Sie ein Recht auf Übertragbarkeit Ihrer Daten wahrnehmen, damit die Daten einem anderen "Verantwortlichen" im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO zugänglich gemacht werden können. Im Rahmen der von uns als Sozialleistungsbehörde wahrzunehmenden Aufgaben dürften die Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO jedoch im Regelfalle nicht erfüllt sein, denn überwiegend erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten weder mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, noch auf der Grundlage eines Vertrages, sondern kraft gesetzlicher Ermächtigung zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe.

Ihr Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten können Sie gemäß Art. 21 DS-GVO ausüben. Dieses Recht besteht jedoch nicht,

  • soweit an der Verarbeitung Ihrer Daten ein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das Ihre Interessen überwiegt, oder
  • soweit wir aufgrund einer Rechtsvorschrift zur Verarbeitung Ihrer Sozialdaten verpflichtet sind.

Die vorstehend angesprochenen Rechte sind im 3. Kapitel der europäischen Datenschutz-Grundverordnung geregelt. Ergänzend dazu sind die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs, 10. Buch (SGB X), insbesondere § 84 SGB X, sowie des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), beispielsweise § 10 DSG NRW, zu beachten.

Sollten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verarbeitet (d. h. insbesondere erhoben) worden sein, haben Sie nach Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung. Dadurch wird jedoch nicht die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten für die Zeit bis zu Ihrem Widerruf berührt.

Falls Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Geseke gegen Vorschriften der DS-GVO verstößt, haben Sie gemäß Art. 77 DS-GVO das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Mit unseren fachspezifischen Datenschutz-Informationsblättern (siehe unten) unterrichten wir Sie im Detail für das jeweilige Sachgebiet über Ihre Rechte. Und im konkreten Einzelfall informieren wir Sie auf Nachfrage natürlich auch gern noch einmal persönlich und ganz individuell. Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf sprechen Sie uns bitte an. Auch der behördliche Datenschutzbeauftragte (Adresse nachstehend) steht Ihnen gern mit Auskünften zur Verfügung.

In Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Begriff "Verantwortlicher" definiert. Dort heißt es:

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck "Verantwortlicher" die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

Soweit die Abteilung Soziale Sicherung der Stadt Geseke im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten in einer Sozialleistungsangelegenheit personenbezogene Daten verarbeitet, ist folgende Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO zu benennen:

Verantwortlicher:
Stadt Geseke, Der Bürgermeister
An der Abtei 1, 59590 Geseke
Telefon: 02942/500-0
E-Mail: post@​geseke.de

Weitere Ansprechpartner zu Fragen rund um den Sozialdatenschutz sind der behördliche Datenschutzbeauftragte und die Aufsichtsbehörde. Wie schon ausgeführt, ist die Aufsichtsbehörde zugleich die richtige Adressatin für etwaige Beschwerden gemäß Art. 77 DS-GVO. Die Kontaktdaten dieser für die Stadt Geseke zuständigen Stellen lauten wie folgt:

Datenschutzbeauftragter:
Kreis Soest, Die Landrätin
Abteilung Rechnungsprüfung und Datenschutz
Hoher Weg 1-3, 59494 Soest
Telefon 02921/300
E-Mail: datenschutzbeauftragter@​kreis-soest.de
Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0, E-Mail: poststelle@​ldi.nrw.de

Fachspezifische Datenschutzinformationen:

Nach Maßgabe der DS-GVO geben wir Ihnen für unsere unterschiedlichen Sozialleistungssachgebiete die notwendigen Informationen im Sinne der Art. 13 und 14 DS-GVO. Wir informieren Sie insoweit mit Informationsblättern zu unseren Anträgen.

Diese erreichen Sie auf unserer Homepage dort, wo Sie auch unsere Formulare finden. Außerdem sind diese Informationsblätter auch nachstehend verlinkt. Selbstverständlich händigen wir Ihnen die Informationen auf Wunsch jederzeit auch in gedruckter Form aus. Sprechen Sie uns bei Interesse darauf an.

Haben Sie Fragen? Wünschen Sie weitere Auskünfte? Bitte kontaktieren Sie uns gerne.

Allgemeine Datenschutzhinweise für diese Homepage:

  1. Datenschutzerklärung
  2. Informationspflichten nach den DS-GVO

Auskunft für die Abteilung Soziale Sicherung:

Abteilungsleiter Soziale Sicherung