Jedermann-Wappen

Zweckbestimmung

Geseker Bürger, Vereine aber auch Unternehmen und Institutionen haben immer wieder den Wunsch an die Stadt herangetragen, das Wappen als Ausdruck ihrer Verbundenheit zur Stadt Geseke verwenden zu dürfen, um es in die eigene Internetdarstellung oder auf ihrem Kopfbogen zu integrieren.  Als Hoheitszeichen ist das offizielle Geseker Stadtwappen jedoch geschützt und die Verwendung der Stadt Geseke vorbehalten.

Der Rat der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 07. Juli 2016 die Möglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Unternehmen oder andere Institutionen geschaffen, um mit einem Wappen für Jedermann ihre Verbundenheit zur Stadt Geseke zum Ausdruck zu bringen. Das Wappen für Jedermann ist für Jeden zugänglich und steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen müssen beachtet werden.

Nutzungsbedingungen

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Unternehmen und andere Institutionen bietet die Stadt Geseke die Möglichkeit, mit einem Wappen für Jedermann (sog. Jedermann-Wappen) die Verbundenheit mit der Stadt zum Ausdruck zu bringen.

Das Jedermann-Wappen ist für Jeden frei zugänglich und darf verwendet werden. Der Verwendungszweck darf nicht missbräuchlich, diskriminierend, kriminell, sittenwidrig oder jugendgefährdend sein. Das  Jedermann-Wappen darf nicht verändert werden. Das Größenverhältnis muss stets den Proportionen der Vorlage entsprechen.

Das Ansehen der Stadt Geseke oder seiner Repräsentanten darf durch die Verwendung des Wappens nicht beeinträchtigt werden. Durch die Nutzung des Jedermann-Wappens darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Stadt Geseke Herausgeber oder Absender ist.

Eine kommerzielle Nutzung des Wappens (Vermarktung des Wappens durch Dritte, zum Beispiel als Aufdruck auf T-Shirts oder Kaffeetassen) ist ausgeschlossen.

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