Feldmarkinteressenten

Die Interessentengesamtheit ist durch den "Rezess in der Separationssache von Geseke" vom 19.01.1891 entstanden. Das Separationsgebiet war die Geseker Feldmark.

Das Beitragsverhältnis der Interessenten untereinander und die Verwaltung der gemein-schaftlichen Angelegenheiten durch die Gemeinde wurden zunächst durch das "Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten" vom 2. April 1887 geregelt. Das Gesetz wurde 1956 durch das gleichnamige Gesetz vom 9. April 1956 (GV.NRW. S. 134, SGV.NRW. 7815) ersetzt, das nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung durch Gesetz vom 1. Oktober 2015 (GV.NRW. S. 701) weiterhin gültig ist.

Nach dem Gesetz von 1956 bestimmt sich das Beitragsverhältnis der Separationsinteressenten nach dem Maßstab, der für die Festsetzung der Grundsteuer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe anzuwenden ist; das ist der Messbetrag der Grundsteuer A. Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten werden durch die Gemeinde verwaltet. Dabei sind die Vorschriften anzuwenden, die auch für die Gemeindewirtschaft und die Erhebung der Kommunalabgaben gelten.

Interessenten waren zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung alle Grundbesitzer im Separationsgebiet, die ihre Einzelgrundstücke in das Auseinandersetzungsverfahren eingebracht hatten und nach der Neuordnung mit zusammen gelegten Grundstücken abgefunden wurden.

Die heutige Mitglieder der "Interessentengesamtheit der Separationsinteressenten zu Geseke“ sind die Rechtsnachfolger der damaligen Interessenten im Eigentum, also alle heutigen Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke im Separationsgebiet, die für diese Grundstücke Grundsteuer A an die Stadt Geseke zahlen.

Für die Interessentengesamtheit wird durch Verwaltung und Rat der Stadt Geseke jeweils ein eigener Haushaltsplan aufgestellt.

Weitere Informationen

Kontakt

Daniel Hustadt

Peter Gärtner

Niels van der Velden