Veröffentlichungspflichtige Auskünfte nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 01. März 2005 ist das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Einrichtung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.

Das Gesetz beinhaltet im wesentlichen die Einrichtung eines landesweiten Vergaberegisters mit entsprechenden Anzeigepflichten auch für Kommunen sowie Transparenzregelungen mit entsprechenden Veröffentlichungspflichten seitens der Rats- und Ausschussmitglieder, der Ortsvorsteher und auch der Bürgermeister.

Nach § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Nr. 5 KorruptionsbG haben die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger dem Bürgermeister schriftlich Auskunft zu geben über:

  • den ausgeübten Beruf
  •  die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 Aktiengesetz
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen 
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
  • die Funktionen in Vereinen und Gremien

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.

Der Rat der Stadt Geseke hat in seiner Sitzung am 05. Juni 2005 beschlossen, dass die jährliche Veröffentlichung in der Weise erfolgt, dass hier auf der Internetseite der Stadt Geseke (Öffentliche Bekanntmachungen) und außerdem im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung ein Hinweis darüber gegeben werde, dass die Angaben über die Auskünfte der Rats- und Ausschussmitglieder und des Bürgermeisters im Hauptamt der Stadtverwaltung Geseke, Zimmer 108/109, während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit gehalten werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und deren Aktualisierung bei der, bzw. dem Meldepflichtigen liegt.

Kontakt

Elisabeth Kolle