Kommunalwahl 2025

Stichwahl um das Amt des Landrates des Kreises Soest am 28. September 2025
Die Kommunalwahl am 14. September hat im Kreis Soest für das Amt des Landrats noch kein abschließendes Ergebnis gebracht. Am 28. September 2025 wird es daher mit den beiden Kandidaten, die bei der Wahl am 14. September die meisten Stimmen erhalten haben (Heinrich Frieling, CDU und Dr. Bastian Weber, SPD), eine Stichwahl geben.
Wahl im Wahllokal
Die Stichwahl findet in den gleichen Wahllokalen statt, wie die Hauptwahl am 14. September. Eine Teilnahme an der Stichwahl am 28. September ist unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses auch dann möglich, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt.
Briefwahl
Wer am Tag der Stichwahl das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann, kann vorab per Briefwahl oder direkt im Wahlamt in der Stadtverwaltung wählen. Aufgrund des kurzen Zeitraums und der Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlamt, den Briefwahlantrag möglichst kurzfristig zu stellen oder die Unterlagen persönlich im Wahlamt abzuholen oder auszufüllen. Dies ist ab Donnerstag, 18. September 2025, möglich.
Alle Wählerinnen und Wähler, die mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14. September bereits die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl beantragt haben, was bei nahezu allen Antragstellern der Fall war, erhalten diese in den nächsten Tagen per Post. Bitte die Unterlagen nicht erneut über den QR-Code oder im Internet beantragen, da dies zu zahlreichen Fehlermeldungen führt, die den Verarbeitungsprozess verzögern.
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann bei der Stadt Geseke auf folgenden Wegen erfolgen:
persönlich vor Ort im Wahlamt der Stadt Geseke, An der Abtei 1, Zimmer Nr. 108/109 im 1. OG - bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung oder einen Personalausweis oder Reisepass mit
schriftlich durch Zusendung des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
schriftlich durch formlosen Antrag per E-Mail (post@geseke.de) oder Fax
Online über folgenden Link https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5974020 - die Online-Beantragung über das Portal ist bis Mittwoch, 24. September 2025, 11.00 Uhr möglich, damit der Postversand sichergestellt ist. Bitte nutzen Sie für die Online-Beantragung die Informationen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. den aufgedruckten QR-Code.
Es ist natürlich weiterhin möglich, schriftlich oder per E-Mail (bitte berücksichtigen Sie die Dauer des Postversandes) und natürlich auch persönlich die Briefwahlunteralgen bis Freitag, 26. September 2025, 15.00 Uhr zu beantragen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Die Briefwahlunterlagen (roter Umschlag) müssen spätestens am Sonntag, 28 September 2025 um 16.00 Uhr dem Wahlamt, An der Abtei 1, 59590 Geseke, zugegangen sein.
Ansprechpartner
Wer und was wird gewählt am Sonntag, 14. September 2025?
- Bürgermeister der Stadt Geseke
- Mitglieder des Rates der Stadt Geseke
- Landrat für den Kreis Soest
- Mitglieder des Kreistags
Wenn bei der Bürgermeister und / oder der Landratswahl am 14. September kein Kandidat über die Hälfte der Stimme erhalten hat, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Diese findet am 28. September statt.
Bei der Stichwahl ist der Bewerber gewählt, welcher von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Stimmzettel
Für jede Wahl gibt es einen eigenen Stimmzettel in jeweils unterschiedlichen Farben.
- Bürgermeister: blau
- Stadtrat: grün
- Landrat: weiß
- Kreistag: rot
Auf den Stimmzetteln ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Außerdem enthalten alle Stimmzettel, außer dem für die Stadtratswahl im unteren Bereich eine Lochung.
- Stadtrat: kein Loch
- Bürgermeister: 1 Loch
- Kreistag: 3 Löcher
- Landrat: 4 Löcher
Wichtiger Hinweis: Die Lochung und die abgeschnittene rechte obere Ecke dienen ausschließlich der Erkennbarkeit der unterschiedlichen Stimmzettel für blinde und sehbehinderte Menschen! Diese gestalterischen Merkmale sind fester Bestandteil der barrierefreien Wahlorganisation.
Wahlgebiet
Das Wahlgebiet der Stadt Geseke ist in insgesamt 18 Wahlbezirke mit jeweils einem entsprechenden Wahllokal unterteilt. In den Wahlbezirken 3 und 7 gibt es jeweils 2 Wahllokale, da sich hier Ortschaften und Teile der Kernstadt einen Wahlbezirk teilen.
Wahlvorschläge
Öffnungszeiten des städt. Wahlamtes am Wahlwochenende zur Kommunalwahl am 14.09.2025
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dabei sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann bei der Stadt Geseke auf folgenden Wegen erfolgen:
- persönlich vor Ort im Wahlamt der Stadt Geseke, An der Abtei 1, Zimmer nur 108/109 (1. OG)
(Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung mit, die Ihnen voraussichtlich zwischen dem 16. und 23. August zugestellt wird)
schriftlich durch Zusendung des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
schriftlich durch formlosen Antrag per E-Mail oder Fax
Online über folgenden Link: https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5974020
Die Online-Beantragung über das Portal ist bis Mittwoch, 10. September 2025, 11.00 Uhr möglich, damit der Postversand sichergestellt ist. Bitte nutzen Sie für die Online-Beantragung die Informationen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. den dort aufgedruckten QR-Code.
Es ist natürlich weiterhin möglich, schriftlich oder per E-Mail (bitte berücksichtigen Sie die Dauer des Postversandes) und natürlich auch persönlich die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 12. September 2025, 15.00 Uhr, zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen (roter Umschlag) müssen spätestens am Sonntag, 14. September 2025 um 16.00 Uhr dem Wahlamt, An der Abtei 1, 59590 Geseke, zugegangen sein.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Wahlscheinantrag Online
Wahlausschuss
Die Mitglieder des Wahlausschusses werden vom Rat der Stadt Geseke bestimmt. Vorsitzender des Wahlausschusses ist Stadtverwaltungsdirektor Ulrich Herber.
Alle Mandatsträger im Überblick
Sitzungen des Wahlausschusses:
16.01.2025 - Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke