Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Öffentlichkeit ist nach den §§ 3 und 4 BauGB über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Über den nachstehenden Link erreichen Sie eine Übersicht der derzeitig in Aufstellung befindlichen Bebauungs- und Flächennutzungspläne.
Bei weiterem Informationsbedarf wenden Sie sich bitte an die Abteilung Stadtplanung / Stadtentwicklung der Stadt Geseke.
Interaktive Bauleitplanung
Ihre Ansprechpersonen
Stadtplanung
Adresse
An der Abtei 1
59590 Geseke
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung