Förderung der Umwandlung von Schottergärten

Die Stadt Geseke stellt zur Umwandlung von Schottergärten in naturnah gestaltete Vorgärten/Gärten im Stadtgebiet Geseke eine Fördersumme von jeweils bis zu 10.000 € in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung.

Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, Schottergärten insbesondere in Vorgärten von Grundstücken im Stadtgebiet Geseke so umzuwandeln, dass diese eine möglichst flächendeckende Vegetation aufweisen, Angebote für Insekten und andere Tiere bieten und das Regenwasser gut versickern lassen.

Schottergärten sind solche Flächen in Vorgärten/Gärten von Wohnhäusern, die zu über ca. 80 % mit Schotter und/oder Kies bedeckt sind.
Über die Einstufung als Schottergarten entscheidet die Stadt Geseke auf der Grundlage von Fotos und Skizzen oder durch einen Vor-Ort-Termin.

Die Mindestgröße der umzuwandelnden Fläche auf einem Grundstück, für die die Förderung beantragt wird, beträgt 10 qm. 

Förderfähig sind folgende Leistungen: Abfuhr und Entsorgung von Schotter, Kies, Beton, Steinzeug von Schottergärten sowie weitere, für die Entsiegelung im Bereich der Schottergärten zu entfernenden Materialien. Lieferung und Einbringung von Mutterboden sowie Neubepflanzung mit Sträuchern, Stauden und Blühwiesen.

Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, der Förderhöhe, dem Förderausschluss etc. finden Sie in der Förderrichtlinie.

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag auf dem Postweg unter Verwendung des Vordrucks "Förderantrag auf Umwandlung von Schottergärten und versiegelten Flächen" dem Grunde nach bewilligt. Dem Antrag sind Fotos und Skizzen beizufügen, die den derzeitigen Stand der Versiegelung zeigen. Pro Antragsteller ist eine Förderung grundsätzlich nur für ein Grundstück möglich.

Der Antrag kann bis zum 30.08.2022 gestellt werden.


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Ihr Ansprechpartner

Peter Stephan

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