Bürgermeister

Dr. Remco van der Velden

Seit Juni 2014 ist Dr. Remco van der Velden hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Geseke.

Wir informieren Sie hier über die Funktionen und Aufgaben des Bürgermeisters.

Kontakt

Bürgermeister Dr. Remco van der Velden


Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat.

Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat und im Hauptausschuss, ohne jedoch deren Mitglied zu sein. Als Vorsitzender des Rates setzt er die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlungen.

Zu den wichtigsten Rechten des Bürgermeisters zählt sein Stimmrecht im Rat und im Hauptausschuss. Er ist nur dann von der Abstimmung ausgeschlossen, wenn die Gemeindeordnung das Stimmrecht ausdrücklich an die Mitgliedschaft im Rat knüpft oder wenn über die Besetzung in Ratsausschüssen zu entscheiden ist.

Der Rechtsgedanke, dass niemand an Verwaltungsentscheidungen mitwirken soll, die ihn selbst oder seine Angehörigen begünstigen, setzt dem Stimmrecht des Bürgermeisters im Rat ebenfalls Grenzen.

Leiter der Verwaltung

Nach § 62 Gemeindeordnung NW (GO) obliegt dem Bürgermeister die Leitung der Verwaltung. Der Verwaltungsvorstand wirkt nach Maßgabe des § 70 GO bei den Leitungsaufgaben mit.  

Als Leiter der Verwaltung verantwortet der Bürgermeister alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet.

Seine Verantwortung aktualisiert sich gegenüber dem Rat, den er in seiner Gesamtheit zu beraten hat.
Damit der Bürgermeister seiner Verantwortung gegenüber dem Rat und den Bürgern gerecht werden kann, muss er das Handeln der Verwaltung maßgeblich gestalten können:

  • er muss den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten unterrichten
  • er bereitet die Beschlüsse des Rates vor und führt diese aus
  • er entscheidet, ohne dass der Rat ihm insoweit Vorgaben machen kann, über die Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung; lediglich den Geschäftskreis des Beigeordneten kann der Rat festlegen
  • aus seiner Funktion als Leiter der Verwaltung folgt seine Berechtigung, den Beschäftigten der Verwaltung fachliche Weisungen zu erteilen; er ist also deren Vorgesetzter
  • als Dienstvorgesetzter ist er für die dienstrechtlichen Entscheidungen aller Beschäftigten der Gemeinde zuständig
  • er vertritt die Gemeinde im Rechtsverkehr
  • er stellt den Haushalt fest.

Die Verantwortlichkeit des Bürgermeisters für das gemeindliche Handeln wird auch dadurch deutlich, dass Dringlichkeitsentscheidungen nur gemeinsam mit ihm, niemals aber gegen ihn herbeigeführt werden können.

Schließlich ist der Bedeutung seines Amtes auch dadurch Rechnung getragen, dass immer dann, wenn die Gemeinde zwei oder mehr Vertreter in Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte oder vergleichbare Gremien entsenden kann, entweder er selbst oder ein von ihm beauftragter Bediensteter der Verwaltung dazu gehören muss (z. B. Städte- und Gemeindebund, Gemeindeunfallversicherungsverband Münster, Verwaltungsrat der Sparkasse usw.).

Verwaltungsvorstand

Zur Leitung und Steuerung der Verwaltung mit ihren vielfältigen und oftmals komplexen Aufgaben sieht die Gemeindeordnung einen Verwaltungsvorstand vor.

Der Verwaltungsvorstand unterstützt den Bürgermeister und wirkt insbesondere bei den Grundsätzen der Organisation der Verwaltung, der Planung von besonders bedeutsamen Vorhaben und natürlich bei der Aufstellung des Haushaltsplanes mit.

Der Verwaltungsvorstand der Stadt Geseke setzt sich wie folgt zusammen:

► Bürgermeister Dr. Remco van der Velden

► Stadtoberverwaltungsrat Ulrich Herber (Kämmerer)

► Verwaltungsfachwirt Matthias Knoke

► Stadtoberverwaltungsrat Peter Stephan

Auch im Verwaltungsvorstand führt der Bürgermeister den Vorsitz. Seine Stimme gibt im Falle von Meinungsverschiedenheiten den Ausschlag.

Stellvertretende Bürgermeister

Die Doppelfunktion des Bürgermeisters (Vorsitzender im Rat / Leiter der Verwaltung) erfordert, dass er auch in beiden Funktionen vertreten wird. Die Gemeindeordnung hat für beide Funktionen eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen.

Für die Vertretung des Bürgermeisters "bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation" schreibt die Gemeindeordnung die Wahl mindestens zweier ehrenamtlicher Stellvertreter vor.

Als Stellvertreter des Bürgermeisters bei der Leitung der Ratssitzungen sowie bei Repräsentationen wurden vom Rat der Stadt Geseke in der Rats-Sitzung am 03. November 2020

► Frau Susanne Schulte-Döinghaus (CDU)

und

► Herr Michael Tebbe (CDU)

gewählt.

Bei der ehrenamtlichen Stellvertretung handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung. Der ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters kann nur dann tätig werden, wenn der hauptamtliche Bürgermeister verhindert ist.

In allen anderen Aufgaben, die außerhalb von Rats- und Hauptausschusssitzungen anfallen und nicht nur repräsentativen Zwecken dienen, wird die Vertretung vom allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters als Leiter der Verwaltung - in der Regel also vom 1. Beigeordneten - wahrgenommen.

Öffentliche Sprechstunden

Die genauen Termine für die öffentliche Sprechstunde mit Bürgermeister Dr. Remco van der Velden werden frühzeitig in der örtlichen Presse bekannt gegeben. In der Regel findet die Bürgermeister-Sprechstunde von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr in Geseke und den Ortsteilen statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Außerhalb der Bürgermeister-Sprechstunden ist der Bürgermeister natürlich auch für alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen und Wünschen zu sprechen. Doch empfiehlt es sich dann, einen Termin über das Büro des Bürgermeisters zu vereinbaren.

Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden

Falls die Einberufung des Rates aus Zeitgründen oder ähnlichen nicht rechtzeitig möglich ist, entscheidet der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen.

Ist die Einberufung des Hauptausschusses ebenfalls nicht rechtzeitig möglich und kann die Entscheidung nicht aufgeschoben werden, weil sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können, kann der Bürgermeister mit einem Ratsmitglied entscheiden.

Diese Entscheidungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

Darüber hinaus gilt dies auch für einen anderen Ausschuss, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist. Ist die Einberufung eines solchen Ausschusses nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. Die Entscheidung ist dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.