Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
Das Stadtgebiet wird nach § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Geseke in folgende Stadtbezirke / Ortschaften eingeteilt:
- Geseke
- Eringerfeld
- Ehringhausen
- Langeneicke / Ermsinghausen / Mittelhausen
- Mönninghausen / Bönninghausen
- Störmede
Gemäß § 3 Abs. 3 der Haupsatzung wird für jeden der genannten Stadtbezirke vom Rat ein/e Ortsvorsteher/in gewählt. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Der/die Ortsvorsteher/in soll in dem Stadtbezirk, für den er/sie bestellt wird, wohnen und muss dem Rat angehören oder angehören können. Siehe auch § 39 Gemeindeordnung NRW.
Geseke (Kernstadt)
Maria-Luise Hans
Isloher Weg 10
59590 Geseke
CDU
Ehringhausen
Roland Röwekamp
Birkenweg 21
59590 Geseke
CDU
Eringerfeld
Bernhard Heße
Von-Ketteler-Straße 3
59590 Geseke-Eringerfeld
CDU
Langeneicke / Ermsinghausen
Niklas Heiermann
Schützenstraße 13
59590 Geseke-Langeneicke
CDU
Mönninghausen / Bönninghausen
Irene Struwe-Pieper
An der Springlake 10b
59590 Geseke-Mönninghausen
CDU
Störmede
Josef Struwe
Zum Schützenplatz 30
59590 Geseke-Störmede
CDU
Aufgabenkatalog
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen in Renten-, Kindergeld-, Altersversorgungsangelegenheiten für die Versicherungsträger, die Agentur für Arbeit usw.
- Vorschläge zur Unterbreitung von Straßenbenennungen im jeweiligen Stadtbezirk
- Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen im Benehmen mit dem Bürgermeister
- bei goldenen Hochzeiten und weiteren Ehejubliäen
- bei Geburtstagen ab Vollendung des 90. Geburtstages
- bei Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten
- bei Verteilung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- bei Vereinsveranstaltungen
- Mitwirkung bei Maßnahmen zur Unterhaltung von Wegen, Plätzen und Wasserläufen sowie zur Pflege von Anlagen durch eigene örtliche Feststellungen, Anregungen, Kritik und Schadensmitteilungen an die Stadtverwaltung
- Sonstige Geschäfte der laufenden Verwaltung
- allgemeine Hilfestellungen für den Bürger
- Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen der Bewohner des jeweiligen Stadtbezirkes und Weiterleitung an die Stadtverwaltung
- Unterrichtung der Verwaltung über Manöverschäden
- Meldung von "wild" entsorgtem Müll und ähnlichen Umweltverschmutzungen und -schäden an das Ordnungsamt bzw. Umweltamt der Stadtverwaltung
- in Abstimmung mit dem Bauhofleiter Überwachung des Winterdienstes im jeweiligen Stadtbezirk
- Mithilfe bei städtischen Erhebungen und Zählungen im jeweiligen Stadtbezirk
- Kontaktpflege zu den jeweiligen Vereinen des Stadtbezirkes
Die Ortsvorsteher werden zu Ehrenbeamten nach dem Landesbeamtengesetz ernannt und unterliegen grundsätzlich der Verschwiegenheit über alle Ihnen im Rahmen der Amtswahrnehmung bekannt gewordenen Angelegenheiten.