Bundestagswahl
am 23. Februar 2025

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Bundestagswahl 2025
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dabei sind Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Der Antrag auf Briefwahlunterlagen kann bei der Stadt Geseke auf folgenden Wegen erfolgen:
- persönlich vor Ort im Wahlamt der Stadt Geseke, An der Abtei 1, Zimmer nur 108/109 (1. OG)
(abhängig vom Erhalt der Stimmzettel ist dies voraussichtlich erst ab Montag, den 10. Februar 2025, möglich!)
schriftlich durch Zusendung des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
schriftlich durch formlosen Antrag per E-Mail oder Fax
Online über folgenden Link: https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5974020
Die Online-Beantragung über das Portal ist bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 10.00 Uhr möglich, damit der Postversand sichergestellt ist. Bitte nutzen Sie für die Online-Beantragung die Informationen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. den dort aufgedruckten QR-Code.
Es ist natürlich weiterhin möglich, schriftlich oder per E-Mail (bitte berücksichtigen Sie die Dauer des Postversandes) und natürlich auch persönlich die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, zu beantragen.
Die Briefwahlunterlagen (roter Umschlag) müssen spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr dem Wahlamt, An der Abtei 1, 59590 Geseke, zugegangen sein.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!