Finanzen der Stadt Geseke
Der kommunale Haushalt - Was ist eigentlich ein Haushaltsplan?

Als kommunalen Haushalt bezeichnet man den Haushalt bzw. Haushaltsplan einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Gemeindeverbände). Er wird von der kommunalen Volksvertretung (Stadtrat, Kreistag) mittels Haushaltssatzung verabschiedet. Der Haushalt enthält alle Erträge und Aufwendungen sowie alle Einzahlungen und Auszahlungen, die eine Kommune für die Erfüllung ihrer Aufgaben im Haushaltsjahr voraussichtlich benötigt. Seine primäre Aufgabe ist es, den Bürgern öffentliche Leistungen (z. B. Schulen, Kindergärten, Straßen, soziale und kulturelle Einrichtungen) zur Verfügung zu stellen. Diese Leistungen werden von den Bürgern mit Steuern, Gebühren und Beiträgen finanziert. Er spiegelt somit das städtische Leben in Euro und Cent wider, setzt Schwerpunkte und bestimmt Entwicklungen für die Zukunft. Damit bildet er das zentrale Handlungsprogramm einer jeden Kommune.
Haushaltspläne der Stadt Geseke
Kontakt
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung, Beteiligungen, Vergabe
Adresse
Stadtverwaltung
An der Abtei 1
59590
Geseke
Leitung
Finanzmanagement, Rechnungsprüfung, Beteiligungen, Vergabe
Fachbereich II. Finanzen, Personal
Generelle Erreichbarkeit
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
und nach Terminvereinbarung