Die öffentliche Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereichs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan GE IV a – Salzkottener Straße – der Stadt Geseke (einschließlich 4. Änderung des Bebauungsplanes GE IV) erfolgt durch Aushang im Bekanntmachungskasten der Stadtverwaltung Geseke, wie das in der Hauptsatzung der Stadt Geseke in § 18 in Übereinstimmung mit der Bekanntmachungsverordnung vorgeschrieben ist.
Im Bekanntmachungskasten der Stadt Geseke hängt vom15.06.2022bis zum 24.06.2022
die Bekanntmachung der Änderung des Geltungsbereichs und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan GE IV a – Salzkottener Straße – der Stadt Geseke (einschließlich 4. Änderung des Bebauungsplanes GE IV) aus.
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