FFP2-Masken für Leistungsberechtigte

"Ich freue mich, Ihnen vier kostenlose FFP2-Masken zusenden zu können." Mit diesen Worten beginnt ein Brief, der in den kommenden Tagen an alle Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz rausgeht, die 15 Jahre oder älter sind.

"Ich freue mich, Ihnen vier kostenlose FFP2-Masken zusenden zu können." Mit diesen Worten beginnt ein Brief, der in den kommenden Tagen an alle Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz rausgeht, die 15 Jahre oder älter sind. Unterschrieben hat den Brief Gesekes Bürgermeister Dr. Remco van der Velden, der die Masken im Namen der Stadt Geseke versendet. "Diese medizinischen Masken bieten einen guten, aber keinen 100-prozentigen Schutz vor Corona-Viren. Passen Sie also bitte weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund", so das Stadtoberhaupt.

Die Masken sind der Stadt Geseke vom Land NRW zur Verteilung an Bedürftige zur Verfügung gestellt worden. Die Stadt versendet die Masken nun, wie gesagt, an alle Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, die 15 Jahre oder älter sind. Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Sozialgesetzbuch II) erhalten ihre FFP2-Masken durch das Jobcenter.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Stadt Geseke insgesamt 1.100 Masken zur Verfügung gestellt. Der Bitte des Landes, die Masken möglichst unkompliziert an die berechtigten Menschen auszugeben, kommt die Stadt Geseke gerne nach.

Die pro Haushalt verfügbare Anzahl der auszugebenden Masken ermittelt sich nach der Menge der auf Geseke entfallenden Lieferung sowie der in den jeweiligen Haushalten zu berücksichtigenden Personen ab dem 15. Lebensjahr. Insgesamt 280 Personen erhalten auf diesem Weg eine Maskenlieferung.