Öffnungszeiten des städtischen Wahlamtes am Wahlwochenende zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Am Freitag, 21. Februar 2025, ist das Wahlamt letztmalig in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (durchgängig) für die Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung von Wahlscheinen geöffnet.
Am Samstag, 22. Februar 2025, ist das Wahlamt in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausschließlich für die Fälle geöffnet, in denen ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat. Hier erfolgt dann eine Ersatzausstellung.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr beantragt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen. Gleiches gilt für einen Wahlberechtigten, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn
er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 oder die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 versäumt hat,
sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 entstanden ist,
sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Späteste Rückgabe der Wahlbriefe:
Wahlamtsleiter Matthias Knoke weist darauf hin, dass die Wahlbriefe spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr, dem Wahlamt in der Stadtverwaltung, An der Abtei 1, 59590 Geseke, zugegangen sein müssen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Leerung der beiden Außenbriefkästen an der Stadtverwaltung, An der Abtei 1, in Geseke.
Fehlende Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die – aus welchem Grund auch immer – keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können trotzdem an der Bundestagswahl am 23.02.2025 teilnehmen.
Sie können am Sonntag auch ohne Wahlbenachrichtigung direkt ins Wahllokal gehen, dort den Personalausweis vorlegen und ihre Stimme abgeben.
Voraussetzung ist, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfehlen wir, bis Freitag im Wahlbüro abzuklären, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dort können Sie auch erfahren, in welchem Wahllokal Sie eingetragen sind.