Stichwahl für das Amt des Landrates des Kreises Soest am Sonntag, 28. September 2025
Die Kommunalwahl am 14. September 2025 hat im Kreis Soest für das Amt des Landrats noch kein abschließendes Ergebnis gebracht, so dass es am 28. September 2025 eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten Heinrich Frieling (CDU) und Dr. Bastian Weber (SPD) geben wird, die bei der Wahl am 14. September 2025 die meisten Stimmen erhalten haben.
Wahl im Wahllokal
Die Stichwahl findet in den gleichen Wahllokalen statt, wie die Hauptwahl am 14. September 2025. Eine Teilnahme an der Stichwahl am 28. September 2025 ist unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepass auch dann möglich, wenn die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vorliegt.
Briefwahl
Wer am Tag der Stichwahl das Wahllokal nicht persönlich aufsuchen kann, kann vorab einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) beantragen oder direkt im Wahlamt in der Stadtverwaltung Geseke wählen.
Der Antrag der Briefwahlunterlagen kann auf folgenden Wegen erfolgen:
Persönlich vor Ort im Wahlamt der Stadt Geseke, An der Abtei 1, Zimmer Nr. 108/109 im ersten Obergeschoss (bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung oder einen Personalausweis oder Reisepass mit).
Schriftlich durch Zusendung des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Schriftlich durch formlosen Antrag per E-Mail unter post@geseke.de oder Fax.
Online über folgenden Link https://oliwa.kommunale.it/IWS/startini.do?mb=5974020.
Die Onlinebeantragung über das Portal ist bis Mittwoch, 24. September 2025, 11.00 Uhr möglich, damit der Postversand sichergestellt ist. Bitte nutzen Sie für die Online-Beantragung die Informationen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung bzw. den dort aufgedruckten QR-Code.
Auf Grund des kurzen Zeitraumes und der Postlaufzeiten empfiehlt Wahlamtsleiter Matthias Knoke, den Briefwahlantrag möglichst kurzfristig zu stellen oder die Unterlagen persönlich im Wahlamt abzuholen oder direkt dort zu wählen. Dies ist ab Donnerstag, 18. September 2025 möglich. Er weist darauf hin, dass alle Wählerinnen und Wähler, die mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am 14. September 2025 bereits die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl beantragt haben, was bei nahezu allen Antragstellern der Fall war, in den nächsten Tagen per Post diese zugestellt bekommen. „Bitte beantragen Sie die Unterlagen dann nicht erneut über den QR-Code oder im Internet, da dies zu Fehlermeldungen führt, die den Verarbeitungsprozess verzögern,“ so Wahlamtsleiter Knoke.
Zusätzliche Öffnungszeiten des Wahlamtes
Am Freitag, 26. September 2025, ist das Wahlamt letztmalig in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr (durchgängig) für die Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung des Wahlscheines geöffnet.
Am Samstag, 27. September 2025, ist das Wahlamt in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr ausschließlich für die Fälle geöffnet, in denen ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat. Hier erfolgt dann eine Ersatzausstellung.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein noch bis zum Tag der Stichwahl (Sonntag, 28. September 2025) in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Wahlamt beantragt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen.
Späteste Rückgabe der Wahlbriefe:
Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 28. September 2025 um 16.00 Uhr, dem Wahlamt in der Stadtverwaltung, An der Abtei 1, 59590 Geseke, zugegangen sein. Zu diesem
Zeitpunkt erfolgt auch die Leerung der beiden Außenbriefkästen an der Stadtverwaltung, An der Abtei 1, in Geseke.