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Coronaschutzverordnung des Landes sorgt für Klarheit
Einzelerlasse werden aufgehoben| Rechtslage bleibt unverändert
Mit der Coronaschutzverordnung, die die Landesregierung NRW am 22. März 2020 erlassen hat, sind durch die Landesbehörde weitreichende Maßnahmen beschlossen worden, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen. Dazu gehören unter anderem ein weitreichendes Kontaktverbot, das Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt sowie weitere Maßnahmen, die beispielsweise Gastronomie, Einzelhandel und die Bereiche Sport und Freizeit betreffen.
Zu einem großen Teil waren diese Maßnahmen bereits vor dem 22. März 2020 über einzelne Erlasse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales an die Kommunen ergangen und von diesen in so genannte Allgemeinverfügungen für die Anwendung vor Ort umgesetzt worden.
In der Verordnung des Landes sind jetzt sämtliche Sachverhalte geregelt, die Inhalt der verschiedenen Allgemeinverfügungen vom 15., 16. und 18. März 2020 waren. Um eine einheitliche Rechtslage zu erreichen und diese für die Bürgerinnen und Bürger transparent und verständlich zu machen, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher am 1. April einen Aufhebungserlass zu seinen bisherigen Weisungen erlassen. Damit werden örtliche Allgemeinverfügungen mit deckungsgleichen oder überschneidenden Regelungsbereichen zur Landesverordnung aufgehoben.
Die Stadt Geseke hat den Aufhebungserlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 01. April mit den Aufhebungen
- der Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 - hier: Untersagung von Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Besuchers bzw. Teilnehmern
- der Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 ? hier: Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020 gem. Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15.03.2020
- der Fortschreibung der Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Übertragung von SARS-CoV-2 ? hier: Weitere kontaktreduzierende Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020 gem. Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW vom 15.03.2020
mit Wirkung vom 03. April umgesetzt.
Die Aufhebungserlasse dienen der Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit der Einzelerlasse, die vor der Verordnung ergangen sind. An der gültigen Rechtslage und den damit verbundenen Maßnahmen und Regelungen ändert sich dadurch nichts.
Weiterhin Bestand haben auch die Allgemeinverfügungen zur Quarantäne von Reiserückkehrern aus Risikogebieten vom 19. März 2020, zum Betretungsverbot in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen vom 18. März 2020 sowie die Ausnahmen vom Betretungsverbot für medizinisches und pflegerisches Personal vom 21. März 2020.
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