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Impfaktion des Kreises Soest am 05. April 2022 in Geseke

Die "Koordinierende COVID-Impfeinheit" (KoCI) des Kreises Soest organisiert in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Dienstag, 05. April 2022 einen Impftermin für alle Personen ab 5 Jahren in Geseke.

Die „Koordinierende COVID-Impfeinheit“ (KoCI) des Kreises Soest organisiert in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung am Dienstag, 05. April 2022 einen Impftermin für alle Personen ab 5 Jahren in Geseke. Der mobile Impftermin findet von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Schulzentrum Süd, Schneidweg 2, in Geseke statt. 

Bei den mobilen Aktionen werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen (Booster-Impfungen ab 12 Jahren) angeboten. Daneben ist auch der Kinderimpfstoff von BioNTech (5-11 Jahre) verfügbar. Der Impfstoff Nuvaxovid von Novavax ist nur in der Soester Impfstelle erhältlich. 

Aufgrund der hohen Inzidenzen durch die Omikron-Variante des Corona-Virus müssen Besucher der mobilen Angebote ab 14 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Unter 14 Jahren muss eine medizinische Maske getragen werden.

 

Informationen des Kreises Soest zu den Impfungen

Verimpft werden die derzeit verfügbaren Impfstoffe:

Comirnaty (10 μg) von BioNTech/Pfizer

5-11 Jahre

mRNA

Comirnaty (30 μg) von BioNTech/Pfizer

ab 12 Jahre

mRNA

Spikevax von Moderna

ab 30 Jahre

mRNA

  • Der Impfstoff kann in Absprache mit dem aufklärenden Arzt im Rahmen der zugelassenen Alters- und Personengruppen frei gewählt werden.
     
  • Impflinge werden gebeten, einen Lichtbildausweis und falls vorhanden, den Impfausweis mitzubringen. Sofern bei Kindern kein Ausweis vorhanden ist, ist eine Geburtsurkunde vorzulegen.
     
  • Es ist weder ein Termin noch eine Anmeldung erforderlich. 
     
  • Die 1. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Personen über 12 Jahren kann bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht werden.  Inmedizinisch begründeten Ausnahmefällen ist eine Auffrischung bereits ab 4 Wochen nach der Grundimmunisierung möglich.
     
  • Die 2. Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Menschen ab 70 Jahren, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt) ist möglich. Die 2. Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten erhalten.
     
  • Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt können bereits vorbereitet, ausgedruckt und unterschrieben mitgebracht werden.
     
  • Für Kinder und Jugendliche zwischen 5-15 Jahren ist eine Einwilligung mindestens einer sorgeberechtigten Person erforderlich.
    Die Vordrucke finden Sie unter "Links & Downloads". https://www.kreis-soest.de/start/startseite/corona/koordination/impfkoordination.php  .
     
  • Bitte beachten: Bereits beim Hausarzt bzw. Kinderarzt vereinbarte Termine müssen abgesagt werden, wenn die Impfung an einer anderen Stelle durchgeführt wurde.