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Frist für Abgabe der Grundsteuererklärung läuft am 31. Januar ab
Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die in 2023 ermittelt werden müssen. Die Frist zur Abgabe der Erklärung wurde bereits von Ende Oktober 2022 bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar verpflichtet sind, auch wenn sie keine schriftliche Aufforderung der Finanzverwaltung erhalten haben. Die schriftlichen Aufforderungen wurden nämlich nur an Landwirte und Eigentümer von Wohngrundstücken verschickt. Eigentümer von unbebauten oder gewerblich genutzten Grundstücken sind aber gleichfalls zur Abgabe der Erklärung verpflichtet.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Mit der Grundsteuerreform soll erreicht werden, dass die Besteuerung gerechter wird. Die bisherige Bewertung beruht auf Berechnungsgrundlagen der 1960er Jahre und entspricht in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Werten.
Für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen sind ausschließlich die Finanzämter zuständig. Die Erklärung ist online unter MeinELSTER (www.elster.de) abzugeben.
Aufgrund vieler Nachfragen, die auch bei der Steuerabteilung der Stadt Geseke eingehen, wissen die dortigen Mitarbeiter, dass viele Grundstückseigentümer vor der Abgabe der Erklärung wegen ihrer angeblichen Kompliziertheit zurückschrecken. Die Stadtverwaltung rät daher, die sehr informative Seite www.grundsteuer.nrw.de aufzurufen und sich von den Erklär-Videos und Klick-Anleitungen durch die Formulare leiten zu lassen. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist über diese Plattform zu erreichen. Dort sind die wesentlichen Daten zum Grundstück, wie z.B. Gemarkung, Flur, Flurstücksbezeichnung, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Grundbuchblattnummer bereits hinterlegt. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt oder im Grundbuchamt ist nicht notwendig.
Eigentümer, die keinen Online-Zugang haben oder mit der Nutzung des Internets nicht so vertraut sind, können sich von Angehörigen helfen lassen. Letztendlich ist es auch möglich, die Erklärung in Papierform abzugeben; die entsprechenden Vordrucke sind bei der Finanzverwaltung erhältlich.
Beim Finanzamt Lippstadt besteht für Rückfragen eine Hotline unter Tel. 02941/982-1959.
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