Pressemitteilungen (Archiv)

Höhere Mietobergrenzen für Leistungsempfänger

Die so genannten Bruttokaltmieten, die vom Jobcenter und vom Sozialamt noch als angemessen anerkannt werden können, wurden jetzt zum 1. September 2024 angehoben.

Seit dem 1. September 2024 gelten im gesamten Kreis Soest und somit auch in Geseke neue Richtwerte für die Mietobergrenzen, die vom Jobcenter und vom Sozialamt als angemessen akzeptiert werden. In Abhängigkeit von der Haushaltsgröße (Personenzahl) ergeben sich für Geseke nun die nachfolgend genannten Werte.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass mit “Bruttokaltmiete” die Summe aus Grundmiete und kalten Nebenkosten gemeint ist. Die Anerkennung von Heizkosten erfolgt gesondert nach Maßgabe des bundesweiten Heizspiegels.

PersonenzahlBruttokaltmiete
1452,00 €
2533,65 €
3627,20 €
4736,25 €
5885,50 €
jede weitere Person+ 120,75 €

Weitere Detailinformationen zu den neuen Mietobergrenzen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Kreises Soest.


Info: Das Archiv enthält Pressemitteilungen, die älter als 12 Monate sind. Alle jüngeren Pressemeldungen sind hier zu finden.