Pressemitteilungen (Archiv)
Jahresbescheide werden verschickt
Die Grundstückseigentümer/innen, Hundehalter/innen, Gewerbetreibende und Mitglieder der Feldmarkinteressentengesamtheit im Stadtgebiet von Geseke erhalten in diesen Tagen ihre Jahres-bescheide für Grundbesitzabgaben (Grundsteuern A + B, Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung), für Hundesteuer, Gewerbesteuer und Feldmarkinteressentenbeiträge. Den Bescheiden sind jeweils Info-Blätter mit allen wichtigen Informationen beigefügt. Rückfragen zu den aktuellen Jahresbescheiden beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerabteilung. Die Kontaktdaten der zuständigen Personen sind in den Bescheiden aufgeführt.
Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, möglichst von persönlichen Besuchen abzusehen und Anfragen besser telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu stellen. Sollte eine persönliche Vorsprache notwendig sein, ist der 3G-Nachweis erforderlich. Die entsprechenden Zertifikate (geimpft, genesen oder getestet) und der Personalausweis sind vorzulegen. Die Stadtverwaltung weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass einige Anliegen wie die Hunde-An- und Abmeldung und auch die Erteilung oder Änderung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) online über das Serviceportal möglich sind.
Im Hinblick auf die Reform der Grundsteuer kommt die Stadtverwaltung zudem einer Bitte der Finanzverwaltung NRW nach und weist die Grundstückseigentümer/innen bereits jetzt darauf hin, dass in diesem Jahr ihre Mitwirkung gefragt ist, wenn es um die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen geht: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 entschieden, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. Vielmehr gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die in 2022 ermittelt werden müssen.
Deshalb werden die Grundstückseigentümer/innen in 2022 öffentlich aufgefordert, die aktuellen Merkmale ihres Grundstücks auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) zu erklären. Die Erklärung kann in der Zeit zwischen dem 1. Juli und 31. Oktober 2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgegeben werden. Dazu werden Eigentümer/innen von Wohngrundstücken und von aktiven Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein Informationsschreiben der Finanzverwaltung mit den wesentlichen Daten und unterstützenden Hinweisen erhalten. Eigentümer/innen von Gewerbegrundstücken und von unbebauten Grundstücken werden jedoch nicht extra angeschrieben. Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe werden die Grundstückseigentümer gegebenenfalls bei der Erklärung unterstützen. Mit der Grundsteuer-Reform soll erreicht werden, dass die Besteuerung gerechter wird. Die bisherige Bewertung beruht auf Berechnungsgrundlagen der 1960er Jahre und entspricht in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Werten. Damit die Umstellung bis 2025 klappt, ist es wichtig, dass alle Steuerpflichtigen mitwirken. Für Rückfragen ist das Finanzamt zuständig. Die Finanzverwaltung NRW wird ab April 2022 eine Telefon-Hotline freischalten und auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen veröffentlichen. Auch die Stadt Geseke wird die Grundstückseigentümer fortlaufend über Internet und Presse weiter informieren.
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