Pressemitteilungen (Archiv)
Jahresbescheide werden verschickt
Den Bescheiden sind zwei Info-Blätter beigefügt, einerseits mit Informationen zu den veranlagten Steuern und Gebühren, andererseits ein persönliches Schreiben des Bürgermeisters, in dem er darüber informiert, was mit den Steuergeldern im abgelaufenen Jahr passiert ist und was der Entwurf des städtischen Haushalts 2023 vorsieht. Ebenfalls zugestellt werden die jährlichen Hundesteuerbescheide, denen in diesem Jahr neue, bis 2026 gültige Steuermarken beigefügt werden.
Die Endabrechnung der Schmutzwassergebühren des Vorjahres enthält in diesem Jahr eine Besonderheit, die sich aus der geänderten Rechtslage zu den kalkulatorischen Zinsen ergibt. Diese Änderung bewirkt bei der Endabrechnung der Schmutzwassergebühren 2022 eine Verringerung des Gebührensatzes von 3,06 €/m³ auf 2,73 €/m³. Die rückwirkende Änderung des Gebührensatzes und die Spitzabrechnung der Verbrauchsmenge können in den vom kommunalen Rechenzentrum erstellten Bescheiden nur schrittweise in mehreren Rechenschritten dargestellt werden. Insbesondere wenn noch weitere Hinzurechnungen für Eigenwasser oder Abzüge für Gartenbewässerung zu berücksichtigen sind, kann das die Lesbarkeit der Bescheide etwas erschweren und zu Verständnisfragen Anlass geben.
Da erfahrungsgemäß in den ersten Tagen nach dem Versand der ca. 10.000 Bescheide viele Bürgerinnen und Bürger Rückfragen haben, bittet die Stadt Geseke schon einmal vorsorglich um etwas Geduld, falls die gewünschten Ansprechpersonen nicht auf Anhieb telefonisch zu erreichen sind. Einige Anliegen, wie Hunde-An- und Abmeldungen und Lastschriftmandate sind auch online über das Service-Portal möglich.
Diejenigen, die entsprechend dem vom Bund der Steuerzahler initiierten Musterwiderspruch auch gegen die Abwassergebühren 2021 Widerspruch eingelegt haben, müssen sich dagegen noch gedulden. Die Entscheidung über die Widersprüche hängt vom Ausgang des Musterklageverfahrens ab, über das noch nicht rechtskräftig entschieden wurde.
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