Pressemitteilungen (Archiv)
Kostenermittlungen zum Bürgerbegehren
Nach § 26 GO NRW ? Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ? hat die Verwaltung den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens eine Kostenschätzung (Kosten, die mit der Durchführung der verlangten Maßnahmen verbunden sind) mitzuteilen. Die Kostenschätzung beinhaltet die Kosten, die entstehen, wenn das Bürgerbegehren erfolgreich ist.
Die Verwaltung ermittelte für das Bürgerbegehren "Soll der Bürgerbrunnen auf dem Marktplatz in der jetzigen Form am aktuellen Standort erhalten bleiben" eine Kostenschätzung in Höhe von insgesamt rund 345.214 €.
Diese Kosten schlüsseln sich wie folgt auf:
Kosten für die aktuelle Planung ? 141.214 €:
Wie vom Arbeitskreis Marktplatz festgelegt, konnte der Brunnen überplant werden. Sollte der Brunnen also erhalten bleiben, ist die bisherige Planung und Teile der Kosten, die für diese Planung enstanden sind, hinfällig. Daher fließen die Kosten für Teile der bisher erbrachten Planungsleistungen in Höhe von ca. 71.000 € in die Kostenermittlung ein. Hinzu kommen noch die Personalkosten der Stadt Geseke von etwa 70.000 €, wobei auch hier bereits ein gewisser Anteil für Leistungen abgezogen wurde, die die Stadt sowieso durchführen muss. Die Personalkosten errechnen sich u.a. aus der Planungsbeteiligung, Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung, Abstimmung mit übergeordneten Behörden, Vorbereitung der Zuschussanträge, verteilt auf einen Zeitraum über drei Jahre.
Kosten für die Neuplanung ? ca. 150.000 €:
Sollte der Bürgerentscheid erfolgreich sein, ist es notwendig, neue Planungen zu erstellen. Eine Beschränkung der zu überplanenden Fläche auf die nähere Brunnenumgebung ist nicht möglich. Die Planungskosten sind auf Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt worden. Dabei sind die Kosten für wiederverwendbare Leistungen, die aus der bisherigen Planung übernommen werden können, wie z.B. Bestandsaufnahme, Vermessung usw. bereits_abgezogen worden. Es ergeben sich somit noch zu erbringende Planungsleistungen in Höhe von rund 68.000 €. Zu dieser Summe sind wieder die Personalkosten der Stadt Geseke zu rechnen, die in etwa in gleicher Höhe liegen, wie bisher angenommen wurden (Beteiligung der betroffenen Interessengruppen, Öffentlichkeitsarbeit, Abstimmung mit übergeordneten Behörden etc.). Unter Berücksichtigung einer moderaten Kostensteigerung ergibt sich ein gerundeter Wert von insgesamt 150.000 €.
Unterhaltungskosten ? rund 20.000 €:
Hier wurden die Unterhaltungskosten der letzten 15 Jahre als Grundlage angenommen. Zu diesen Kosten zählen Reinigung, Strom, Wasser, Grundbesitzabgaben usw.. Allerdings ist mit steigendem Alter des Brunnens auch eine derzeit noch nicht absehbare Erhöhung des Unterhaltungs- und Reparaturbedarfs zu erwarten. Negativ wirkt sich in diesem Zusammenhang auch die relativ umständliche Befüllung und Inbetriebnahme aus.
Kosten für die Sanierung des Brunnens ? ca. 34.000 €:
Bei einer Sanierung, die nach ca. 30 Jahren Standzeit des Brunnens, angebracht ist, würden folgende Arbeiten anfallen: Abtragen, Säubern und Wiederherstellen der Natursteinverschalung, Sanierung/Versiegelung des Betonkerns, die Abdichtung der bestehenden Anschlüsse sowie die Erneuerung der Pumpentechnik und Elektrik. Ebenfalls ist die Beschichtung / Abdichtung der Zisterne zu berücksichtigen. Der Bronzebogen sollte bei dieser Gelegenheit ebenfalls überarbeitet und gereinigt werden. Die Kosten sind auf Grundlage der damaligen Rechnung der Fa. Hans & Lenze ermittelt worden. Die Einheitspreise wurden auf das heutige Niveau hochgerechnet.
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