Pressemitteilungen (Archiv)
Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4
Das Eisenbahn Bundesamt erstellt alle fünf Jahre für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes einen Lärmaktionsplan (§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)). Ziel des kontinuierlich durchgeführten Prozesses ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die Kernstadt von Geseke und der Ortsteil Ehringhausen liegen an einer Haupteisenbahnstrecke.
Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet nun seinen Lärmaktionsplan gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Bürgerinnen und Bürger haben in dieser zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 20. November 2023 und endet am 02. Januar 2024. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de des Eisenbahn Bundesamtes.
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