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Schöffen gesucht

Für das Schöffengericht des Amtsgerichts Lippstadt und für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn werden vier neue Schöffen aus dem Stadtgebiet Geseke gesucht.

Stadt Geseke nimmt Bewerbungen entgegen - Bewerbungen bis 31.03.2018 möglich

Bundesweit werden 2018 Schöffen für die nächste Amtsperiode von 2019 bis 2023 gewählt. Sie nehmen als Vertreter des Volkes gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und ?richtern an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Für das Schöffengericht des Amtsgerichts Lippstadt und für die Strafkammer des Landgerichts Paderborn werden vier neue Schöffen aus dem Stadtgebiet Geseke gesucht.

Schriftliche Bewerbungen von interessierten Personen mit Angabe von Namen, Vorname, Geburtsnamen, Geburtsort, Wohnanschrift und des ausgeübten Berufs werden bis zum 31.03.2018 entgegen genommen. Ansprechpartner ist das Ordnungsamt der Stadt Geseke, Mühlenstraße 11, 59590 Geseke, Telefon: 02942-500 23 bzw. 28. Das entsprechende Bewerbungsformular steht Ihnen auch hier zur Verfügung.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in Geseke wohnen und am Stichtag 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Zudem sollen hautamtlich in der oder für die Justiz Tätige (Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer usw.) nicht zu Schöffen gewählt werden.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Verantwortungsbewusstsein, Unparteilichkeit, Vorurteilsfreiheit, Gerechtigkeitssinn, Selbstständigkeit und Reife des Urteils aber auch logisches Denkvermögen, Kommunikationsfähigkeit, geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes ? körperliche Eignung. Des Weiteren sollten ehrenamtliche Richter und Richterinnen über soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Erwartet wird zudem Lebenserfahrung; diese kann aus beruflicher Erfahrung, insbesondere im Umgang mit Menschen, und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Interessierte müssen aber bereit sind, an entsprechenden Fortbildungen teilzunehmen.

Die Vorschlagsliste mit den Bewerberinnen und Bewerbern aus Geseke für das Schöffenamt soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung berücksichtigen. Damit das Amtsgericht eine Auswahl treffen kann, sind in der Vorschlagsliste mindestens acht Personen aufzunehmen. Die Auswahl über den in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personenkreis trifft der Rat der Stadt Geseke mit zwei Drittel Mehrheit. Aus diesen Vorschlägen wählt das Amtsgericht, wer in das Ehrenamt berufen wird.

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